Volltext: Jahrbuch (2013) (112)

189 Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Jahrbuch Band 112, 
2013gestritten. 
So erklärte Prinz Emanuel von Liechtenstein im Jahr 1945: «... Es wird niemandem einfallen, einen Amerikaner zu einem Engländer zu erklären, weil er Englisch spricht oder einen Schweizer zu einem Franzo- sen, Italiener oder Deutschen, weil er als Muttersprache [eine dieser Sprachen] spricht.» (S. 
127) Schlösser, Gärten und Gemälde als Orte   der Erinnerung Es folgen im Buch zwei Beiträge zum Themenbereich «Orte und Kunst»: 
Michal Konečný schreibt über «die Landschaft zwischen Eisgrub (Lednice) und Feldsberg (Valtice) als Erinnerungsort», 
Lubomir Slaviček befasst sich mit der Schlossgemäldegalerie in 
Frischau/Břežany bei Znaim. Michal 
Konečný zeigt auf, wie Feldsberg in der Mitte des 18. Jahrhunderts von einer mittelalterlichen Burg zu einem barocken Residenzschloss erweitert wurde: «Die Anstrengungen der liechtensteinischen Fürsten ... mach- ten aus Feldsberg einen einzigartigen Ort der Familien- erinnerung, vergleichbar mit den expressiven Mitteln des Hauses Habsburg.» (S. 141) Eine etwas andere Prä- gung erhielt das Schloss Eisgrub, ebenfalls im Besitz des Hauses Liechtenstein. Hier erhielt der speziell angelegte Garten eine grössere Bedeutung als das Schloss selbst. Eine erste, von Fürst Alois I. (1759–1805) erstellte Gar- tenanlage wurde unter seinem Bruder und Nachfolger Johann I. (1760–1836) zu einem grossen Naturgarten mit ansehnlichen Wasserflächen erweitert. Dabei dienten be- reits bestehende Gartenanlagen in Anhalt-Dessau sowie in England als 
Vorbilder.1 Lubomir Slaviček nennt Karl Eusebius von Liechten- stein (1611–1684), den Vater von Fürst Johann Adam I. Andreas, als «Schlüsselpersönlichkeit für die weitere Entwicklung der fürstlich-liechtensteinischen Sammler- tätigkeit» (S. 150). Teile der fürstlichen Gemäldesamm- lung fanden nicht in Wien, sondern in der Schloss- gemäldegalerie von Frischau bei Znaim ein Zuhause. 
Das Haus Liechtenstein als «Feind des   tschechoslowakischen Volkes» Václav Horčička verweist in seinem Aufsatz auf erste Be- mühungen des fürstlichen Hauses Liechtenstein, enteig- nete Gebiete in Böhmen und Mähren zurück zu erhal- ten. Diese Bemühungen begannen nach Abschluss des «Münchner Abkommens» (auch «Münchner Diktat» ge- nannt), das 1938 zur Abtrennung des deutschsprachigen Sudetenlands von der Tschechoslowakei und zum An- schluss dieses Gebiets an das Deutsche Reich geführt hatte. Das Haus Liechtenstein wollte Gebiete im Umfang von rund 200 Quadratkilometern zurückerhalten. Das Fürstenhaus hoffte dabei auf die Unterstützung der na- tionalsozialistischen Besatzungsbehörden im Sudeten- land, die jedoch kaum mit dem Haus Liechtenstein kooperierten. Im Frühjahr 1939 kam es schliesslich zur deutschen Besetzung von ganz Tschechien, die Slo- wakei wurde formell unabhängig. Die «Rest-Tschechei» mit dem grösstenteils tschechischsprachigen Kernland wurde nun offiziell zum «Protektorat Böhmen und Mäh- ren». Interessant ist hier noch der Hinweis, dass das Fürstenhaus auf seinen Gütern in Böhmen und Mähren mehrheitlich Tschechen beschäftigte, und dies oft in hö- heren, verantwortungsvollen Positionen. Einige Tsche- chen seien bewusst angestellt worden, um sie so vor der Zwangsarbeit im Deutschen Reich zu bewahren. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstand die Tsche- choslowakei als Staat wieder. Die Haltung des wieder gegründeten Staates gegenüber dem Haus Liechtenstein blieb reserviert, war zeitweise sogar feindselig. In einem vom Präsidenten der tschechoslowakischen Republik am 19. Juni 1945 verordneten Dekret wurde Klartext ge- sprochen, mit der entsprechenden rhetorischen Schärfe: Das Haus Liechtenstein habe nach der für die Habsbur- ger siegreichen Schlacht am Weissen Berg (1620) sein Eigentum durch Raub und Beschlagnahmung erworben. Die ursprünglichen tschechischen Besitzer seien enteig- net worden, die Mitglieder des Hauses Liechtenstein seien dadurch zu «Feinden des tschechoslowakischen Volkes» geworden (S. 124). Zudem habe sich das Fürs- tenhaus Liechtenstein zur deutschen Volkszugehörigkeit bekannt. Ein solches Bekenntnis zur deutschen Volkszugehö- rigkeit wurde vom Fürstenhaus jedoch ausdrücklich ab-1 
 Vgl. dazu den vom Autor nicht erwähnten Aufsatz von Stefan Körner: Die Gärten des Fürsten Aloys von Liechtenstein. Gar- tenkunst in gesellschaftlichen Umbruchzeiten. In: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein. Band 104. Vaduz, 2005, S. 85–136. Kapitel_7_Rezensionen.indd   18911.06.13   15:49
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.