Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2006) (105)

SOUVERÄNITÄT ALS STANDORTFAKTOR CHRISTOPH MARIA MERKI die aus Berlin stammenden Gebrüder Rotter, von vier liechtensteinischen Nationalsozialisten auf der Alp Gaflei entführt. Der Versuch, die Gebrüder Rot- ter an die deutschen Behörden auszuliefern, schei- terte zwar, doch auf der Flucht stürzten Alfred Rot- ter und seine Frau Gertrud zu Tode.24 Die liechten- steinische Regierung stellte darauf hin die von der nationalsozialistischen Presse heftig kritisierten Einbürgerungen vorübergehend ein. Bei Verhand- lungen in Berlin versprach sie, die Einbürgerungs- gesetzgebung zu verschärfen.25 Eine Einbürgerung kam fortan nur noch für jene Ausländer in Frage, die vorher mindestens drei Jahre in Liechtenstein gelebt hatten. Eine Ausnahmeklausel liess aller- dings die Möglichkeit offen, «in besonders berück- sichtigungswürdigen Fällen»26 von dieser Bedin- gung abzusehen. Als die Finanzeinbürgerungen 1934 wieder anliefen, wurde diese Ausnahme zur Regel. 1941 trocknete die Einnahmequelle der Finanz- einbürgerungen wieder aus. Diesmal war es die Schweiz, welche den Stopp des Passverkaufes er- zwang. Das Fürstentum musste die restriktive Ein- bürgerungs- und Flüchtlingspraxis seines Nach- barn übernehmen, wenn es sich denn umgekehrt an ihn anlehnen und von seinem Arbeitsmarkt pro- fitieren wollte. Alteingesessene Liechtensteiner durf- ten seit Februar 1941 in der Schweiz uneinge- schränkt Arbeit suchen. Dieses Recht wurde in dem entsprechenden Vertrag27 den sogenannten Neubürgern verweigert, also jenen Liechtenstei- nern, die nach 1924, nach dem Inkrafttreten des Zollvertrages mit der Schweiz, eingebürgert wor- den waren. Weil Liechtenstein seit 1941 Finanz- einbürgerungen nur noch mit dem Einverständnis der Schweiz vornehmen durfte, kamen kaum noch welche zustande. Zwischen 1941 und 1945 wurden in Liechtenstein nur noch 16 Personen eingebür- gert, darunter fünf jüdischer Abstammung. 1955 war es dann ein Urteil des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag, das die Praxis der Fi- nanzeinbürgerungen endgültig diskreditierte und diese damit ganz zum Verschwinden brachte. Der Gerichtshof hatte die liechtensteinische Einbür- gerung des deutschen Kaufmanns Nottebohm aus 
17) In den 1990er Jahren versah das Vaduzer Tourismusbüro jähr- lich 40 000 bis 60 000 Reisepässe mit einem Souvenirstempel (tele- fonische Auskunft vom 24. Juli 2003). 18) Ein Pionier der Vermarktung Liechtensteins ist Baron Eduard von Falz-Fein (geboren 1912). Seine Familie verschlug es nach der russischen Revolution in das Fürstentum Liechtenstein. In den 1930er Jahren war er Berliner Korrespondent der französischen Sportzeitung L'Auto. Nach dem Krieg eröffnete der «Souvenirkönig» Geschäfte an der Grenze in Schaanwald (wo man damals die Touris- ten in Empfang nahm) sowie in Vaduz (vgl. Danilewitsch, Nadeshda: Baron von Falz-Fein. Ein russischer Aristokrat in Liechtenstein. Triesen, 2003 [urspr. russisch 2000]). 19) Zu erwähnen wären etwa die Briefmarken in San Marino, die Beherbergung international mobiler Steuerflüchtlinge in Monaco, der - bis vor kurzem wichtige - Schmuggel in Andorra oder die niedrigen Kapitalsteuern auf den Bahamas. Die Enklave San Marino wurde von dem sie umgebenden Italien während Jahrzehnten finan- ziell dafür entschädigt, dass sie auf die Errichtung eines Spielkasinos verzichtete und italienischen Steuerflüchtlingen keine Heimat bot. Die wichtigste Form kommerzialisierter Souveränität ist heutzutage der riesige offshore-Markt: Souveräne oder semi-souveräne Gebiete, bei denen es sich oft um Inseln handelt und die vor dem Festland (d.h. offshore) liegen, werden dadurch attraktiv, dass sie anlagesu- chendem Kapital aus dem Ausland günstige Bedingungen anbieten (dazu: Palan, Ronen: The Offshore World. Sovereign Markets. Virtual Places. and Nomad Millionaires. Ithaca/London, 2003). 20) Ritter, Tobias: Die Einbürgerungspolitik des Fürstentums Liech- tenstein unter innen- und aussenpolitischen Aspekten von 1930 bis 1945. Lizenziatsarbeit an der Universität Bern. Bern, 2001 (MS), S. 81. Zur liechtensteinischen Flüchtlingspolitik jener Zeit nun um- fassend die von der «Unabhängigen Historikerkommission Liechten- stein Zweiter Weltkrieg» in Auftrag gegebene Studie von: Jud, Ursi- na: Liechtenstein und die Flüchtlinge zur Zeit des Nationalsozialis- mus. Vaduz/Zürich. 2005. Jud unterschätzt in ihrer Arbeit den fis- kalischen Aspekt der «Finanzeinbürgerungen», die sie bezeichnen- derweise auch nie so, sondern immer nur «Einbürgerungen» nennt. 21) Korfmacher. Norbert: Exil mit vielen Problemen. Geflohene deutsche Juden im Fürstentum Liechtenstein 1933-1945. In: Tribü- ne, Zeitschrift zum Verständnis des Judentums. Nr. 125/1993, S. 115-138, hier S. 136. 22) Geiger 1997 (wie Anm. 14), Bd. 1, S. 207/208. 23) Um das liechtensteinische Landesbürgerrecht zu erhalten, muss- te man zuerst ein Gemeindebürgerrecht erwerben. In der Gemeinde, in der man sich einbürgern lassen wollte, brauchte es dafür eine Volksabstimmung. Auch das Landesparlament musste der Einbürge- rung zustimmen. 24) Das Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein befasste sich kürzlich mit diesem politischen Verbre- chen: Bd. 103, Vaduz 2004, S. 1-95. 25) Vgl. Geiger 1997 (wie Anm. 14), S. 54-60. 26) Zit. in: Ritter 2001 (wie Anm. 20), S. 18. 27) Vereinbarung zwischen Liechtenstein und der Schweiz über die Regelung der fremdenpolizeilichen Beziehungen (Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Nr. 4/1941). 87
	        

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