Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1919) (19)

— 37 — an, was Bauart und Baustil anbelangen. Aber einen Beweis des sehr hohen Alters des Turmes möchte ich schon in der Tatsache finden, daß der Volksmund ihn schon vor Jahrhun- derten den Heidenturm genannt hat. Schon im Mittel- alter scheint also die Ueberlieferung bestanden zu haben, daß der Turm aus dem Heidentum d. h. aus römischer Zeit stamme. Wenn der Turm erst um das Jahr 1300 mit den anstoßenden Gebäulichkeiten entstanden wäre, hätte er den Namen Heidentum schwerlich erhalten können. Wie Fach- männer aus der Bauart erkennen, wurde der Turm, als ältester Teil der Burg, um das Jahr 1150 erbaut. Im 13. Jahrhundert gehörte Vaduz den Grafen v. Werdenberg zu Sargans. Im Jahre 1338 kam die Burg vorübergehend an den Grafen Ulrich v. Montfort-Feldkirch. Nach einer längeren Fehde zwischen den Grafen v. Werden- berg und v. Feldkirch wegen des Erbes der ^-Freiherren von Vaz nämlich einigte man sich schließlich bei einer Zusammen- kunft zu Bendern dahin, daß der Graf Ulrich v. Montfort zu Feldkirch die Feste Vaduz samt Leuten und Gütern, was alles an die v. Mätsch versetzt war, bis an seinen Tod als Leibgeding d. i. Pension, erhalten soll. Also von 1333 an war der Graf Ulrich v. Feldkirch Besitzer von der Burg Vaduz. Dieser Graf starb i. I. 1350. Dann fiel die Burg wieder zurück an die Grafen v. Sargans. Graf Hartmann v. Sargans war wohl der Erste, der zu Vaduz wohnte; denn die Teilung der Herrschaft Sargans erfolgte im Jahre 1342. Im Jahre 1350, nach dem Tode des Grafen Ulrich v. Feldkirch, wird Graf Hartmann nach Vaduz übersiedelt sein. Er starb aber schon nach 5 Jahren (1355) mit Hinterlassung einer jungen Witwe und dreier noch unmündiger Söhne. Die Witwe heiratete wieder den Frei- herren Thüring v. Brandis. Die Söhne scheinen bei ihrem Oheim und Vormund zu Sargans aufgewachsen zu sein. Später schlug einer derselben, Heinrich mit Namen, seinen Wohn- sitz wieder zu Vaduz aus und von dert an blieb das Schloß Vaduz mit einigen Unterbrechungen Sitz der Landesherren bis zum Uebergang des Landes an die Fürsten Liechten- stein. ^
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.