Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1907) (7)

- 125 — 7. Damit die Mauth und die Zölle nicht umfahren werden, sollen sie das Recht haben, alle „nnrechten" Straßen zu sperren.und die Zvllumfahrer zu pfänden. Kaiser Matthias nnd Archikanzellarius Swikart unterzeichne». Orig.-Pergnm. Siegel 
sehleu. 116 Val.' Kaiser S. 302 u. 303 und Jahrbuch V. 1905, S. 60 u. 61. 1616 Urbar der Kaplanei Unser Lieb. Frauenaltar in der Pfarrkirche zu Schaau. Eingangs wird bemerkt, daß das ^us pntroiratus und (üollatliur Ü. L. F. Altar zu Schaau der Herrschaft gehört, wie solcher vou Sigmuud von Brandis im Jahre 1482 ge- stiftet wnrde. Laut Stiftbrief hat der Kaplan daselbst Meß zu leseu, uud dem Pfarrer an den 4 hohen Festen, am St. Laurenztag und am Kirchweihtage mit Singen und Leseu zu helfen. Das Urbar enthält das Verzeichnis der liegenden Güter, der Wein-, Schmalz- uud Koruziuse, sowie der Pfennigzinse. Original in Pergament eingebunden, aus welchem sich geschriebener Text aus einem alten Missale befindet. s117 1616 November 11. Andreas Schierser in Schaan verkauft der St. Petri-Pfrund nnd Kapelle in Schaan ab seinem Wein- berg in Ratitsch zu Voduz^ um 50 Gnldcn einen jährlichen Zins von 2'/s Gulden. Eytel Pauliu Landammanu siegelt. Orig.-Pergam. Siegel 
sehlt. s 1.1.8 1619 März 14. Rudolf Schuchzer, Bürgernieistcr von Zürich uud Lcmdvvgt der Freihcrrschast Sax uud Forstegg, und Hyero- nimns Zürcher, Landvvgt in Vaduz uameus des Grafen Kasvar zu Hvheuems bestinimen zur Beilegung eines Rhein- wuhrmarkeustreits zwischen Haag-Salez uud Gampriu- Eschen 6 Spruchleute (vou jeder Seite 3), welche eineu Vergleich durch genaue Bestimmung der Wuhrliuie.(„Moeuy") zustande bringen. Die beiden Landvvgte siegeln. Kopie vidimiert von der Liechtenstein. Landschreiberei nm 12. August 1781. Der 
Vidimierung ist das liechtenst. Kanzleisiegel beigedruckt. IIi> 1626 März 16. Fideievmmiß und Erbeinigung von Kas- par Graf zu Hoheuems, Gallara und Vaduz. Im Fideicommiß sind die Güter ?c. auf 528,468 fl. bewertet. Graf Kaspar (zu dieser Zeit 53 Jahre alt) bestätigt mit seiner eigenen Handschrist die Richtigkeit der von ihm gewünschten Fideicommißbestimmungen.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.