Es liegt auf der Hand und braucht nicht näher erläutert
zu werden, daß die Abwicklung vieler recht heikeln Angelegen-
heiten wesentlich erleichtert und manches Mißverständnis ver-
mieden worden wäre, wenn eine solche Unmittelbarkeit des
Verkehres wenigstens von Zeit zu "eit möglich gewesen wäre.
Daß nicht sofort alle Früchte ver wohldurchdachten Maß-
nahmen des Fürsten und der äußerst umsichtigen Verwaltung des
Landvogtes Schuppler in vollem Umfange zum Vorscheine
famen, ist Umständen zuzuschreiben, die außerhalb menschlichen
Verschuldens lagen; insbesondere behinderten die Mißjahre,
welche hintereinander in der Zeit von 1810-1817 gefolgt
waren, einen eigentlichen Aufschwung; namentlich im Jahre
1816 war die Not so groß, daß ein Ausfuhrverbot für Früchte
erlassen werden mußte und das Jahr 1817 war durch Wasser-
schäden und Stürme gekennzeichnet. Solche widrigen Zusälle
pflegen nicht selten das Urteil über die Leistungen selbst der
besten Verwaltung zu trüben; je weniger einsichtzvoll eine
Bevölkerung ist, um 19 mehr wird sie geneigt sein, für Leiden,
die ihr zustoßen, die Obrigkeit mitverantwortlich zu machen,
mag diese arch daran ganz unschuldig sein, dagegen wirklichen
Leistungen der Obrigkeit die Anerkennung zu versagen. Wer
ruhigen und unbefangenen Blickes die Verhältnisse betrachtet,
kann nr zu dem Urteile gelangen, daß durch die weisen Maß-
regeln ves Fürsten und durch die sorgfältige und gewissenhafte
Ausführung, die Schuppler ihnen jicherte, der allgemeine Zu-
stand ver Verwaltung und das sittliche Niveau des Volkes
bedeutend gehoben wurde und daß dadurch auch eine günstige
Basis für eine künftige Fortentwiklung geschaffen wurde. ?)
für die Ausführung der (im Anhange auszugsweise abgedruckten) In-
struktion vom 7. Oktober 1808 mit dem Beisate bekannt gegeben wurde,
daß er das in i n geseßte Vertrauen des Fürsten vollkommen gerecht-
fertigt habe; soweit 1c< unterrichtet bin, ist Schuppler während seiner
18jährigen Dienstzeit in Liechtenstein nur dieses einzige mal zur Ab-
wielung von Amtsangelegenheiten in Wien gewesen.
1) Bezeichnend für Kaijers Voreingenommenheit ist sein Urteil
über die äußerst fruchtbare, von den besten Absichten beseelte Reform-
tätigkeit des Fürsten. Kaiser sagt S. 506: , „Die Neuerungen folgten
rasc<; mand<e jedoch waren wohltätig und gut gemeint, wie 3. B.
die Einführung eines Hypothekenbuches, die Versuche, die Güterzerstü>-
lung zu hemmen teils durch Zuteilung eines bestimmten Maßes von
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