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immer mit Hingebung und vorkommenden Falles sogar mit
Selbstaufopferung wahrnahm. 1)
Diejer Eindru> wird sich unbedingt jedem aufdrängen,
ver das reiche, von Shuppler in musterhafter Ordnung hinter-
lassene Aktenmaterial über seine Amtsführung durchforscht ; er
wird daraus entnehmen, daß zu jenen Zeiten, als Schuppler
in Liechtenstein den Dienst antrat, geradezu <haotische Zustände
geherrscht hatten, daß das schon früher arg mitgenommene
Land durch Kriege, Krankheiten und andauernde Mißernten
sowohl nach der materiellen wie nach der moralischen Seite
hin in einen bedauernswürdigen Notstand geraten war, und
daß Scuppler mit nie erlahmendem Eifer alles tat, um das
gänzlich darniederliegende Volk nach den wohlverstandenen
Absichten des sc<harfblikenden Fürsten moralisch und materiell
einer besseren Kulturstufe zuzuführen.
Eine solche Aufgabe konnte natürlich nicht der nächst-
beste lösen, . dazu bedurfte es in den damaligen rauhen Zeiten
einer Herrxennatur, die, getragen von einer starken Über-
zeugung, in sich die sittliche Kraft fand, um der allgemein ein-
gerissenen Zügellosigkeit oyne Bedachtnahme auf eingelebte üble
Gewohnheiten, ungegründete Vorurteile und ungerechtfertigte
Empfindlichkeiten und unter Aufopferung persönlicher Bequem-
lichkeit mit starker Hand entgz.;-azutreten.
Do3 Tehuppler eine solc>e Herrennatur war, ist für die
damalio< 4 <erhältnisse wahrlich nicht das geringjte Gute,
das man . m nachjagen kann, aber ganz haltlos ist es, ihn
zu einz"w vrutalen Gewaltmenschen zu stempeln, denn es fann
nicht 1. . jemanden geben, der seine Verfügungen so sehr an
vernün, je Erwägungen knüpfte und der sich mit größerer
Vorliebe, wenn auch oft ohne den gewünschten Erfolg, gerade
an die Einsicht der Untertanen wendete, wie er selbst. ?) Groß
- 1) Es soll nur nebenbei erwähnt werden, daß Schuppler auch
einen äußz.t vrägnanten, auf vorzügliche GeisteSbildung hindeutenden
Stil schrieb ; wenn bei irgend jemanden so gilt bei ihm das Wort:
„Le style c&'est Vhomme“.
2) Seit Kaiser hat fich die Gewohnheit eingelebt, Shuppler als
rüdsichtslos zu bezeichnen. Wenn Rücsichtslosigkeit in der Außeracht-
lassung berechtigter Interessen anderer besteht, so kann Schuppler,
wie aus allen seinen Verfügungen hervorleuchtet, durc<aus nicht als