Volltext: Feldmarschall Johann Fürst von Liechtenstein und seine Regierungszeit im Fürstentum

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immer mit Hingebung und vorkommenden Falles sogar mit 
Selbstaufopferung wahrnahm. 1) 
Diejer Eindru> wird sich unbedingt jedem aufdrängen, 
ver das reiche, von Shuppler in musterhafter Ordnung hinter- 
lassene Aktenmaterial über seine Amtsführung durchforscht ; er 
wird daraus entnehmen, daß zu jenen Zeiten, als Schuppler 
in Liechtenstein den Dienst antrat, geradezu <haotische Zustände 
geherrscht hatten, daß das schon früher arg mitgenommene 
Land durch Kriege, Krankheiten und andauernde Mißernten 
sowohl nach der materiellen wie nach der moralischen Seite 
hin in einen bedauernswürdigen Notstand geraten war, und 
daß Scuppler mit nie erlahmendem Eifer alles tat, um das 
gänzlich darniederliegende Volk nach den wohlverstandenen 
Absichten des sc<harfblikenden Fürsten moralisch und materiell 
einer besseren Kulturstufe zuzuführen. 
Eine solche Aufgabe konnte natürlich nicht der nächst- 
beste lösen, . dazu bedurfte es in den damaligen rauhen Zeiten 
einer Herrxennatur, die, getragen von einer starken Über- 
zeugung, in sich die sittliche Kraft fand, um der allgemein ein- 
gerissenen Zügellosigkeit oyne Bedachtnahme auf eingelebte üble 
Gewohnheiten, ungegründete Vorurteile und ungerechtfertigte 
Empfindlichkeiten und unter Aufopferung persönlicher Bequem- 
lichkeit mit starker Hand entgz.;-azutreten. 
Do3 Tehuppler eine solc>e Herrennatur war, ist für die 
damalio< 4 <erhältnisse wahrlich nicht das geringjte Gute, 
das man . m nachjagen kann, aber ganz haltlos ist es, ihn 
zu einz"w vrutalen Gewaltmenschen zu stempeln, denn es fann 
nicht 1. . jemanden geben, der seine Verfügungen so sehr an 
vernün, je Erwägungen knüpfte und der sich mit größerer 
Vorliebe, wenn auch oft ohne den gewünschten Erfolg, gerade 
an die Einsicht der Untertanen wendete, wie er selbst. ?) Groß 
- 1) Es soll nur nebenbei erwähnt werden, daß Schuppler auch 
einen äußz.t vrägnanten, auf vorzügliche GeisteSbildung hindeutenden 
Stil schrieb ; wenn bei irgend jemanden so gilt bei ihm das Wort: 
„Le style c&'est Vhomme“. 
2) Seit Kaiser hat fich die Gewohnheit eingelebt, Shuppler als 
rüdsichtslos zu bezeichnen. Wenn Rücsichtslosigkeit in der Außeracht- 
lassung berechtigter Interessen anderer besteht, so kann Schuppler, 
wie aus allen seinen Verfügungen hervorleuchtet, durc<aus nicht als
	        

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