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Der vom Fürsten Johann zum Nachfolger Schupplers 1)
berufene Landvogt Peter Pokorny war nach dem Beispiele
seines bedeutenderen Vorgängers bestens bestrebt, der Absicht
des Fürsten gerecht zu werden und bewährte sich als ein sehr
verwendbarer Beamter; der Posten kam ihm aber so wenig
begehrenswert vor, daß er nicht lange nach Übernahme des-
selben um Bersetzung einschritt; zwar konnte dieser Bitte nicht
sofort willfahrt werden, aber die wiederholte Erneuerung der-
selben hatte zur Folge, daß der Fürst ihn „zum Beweise der
Zufriedenheit mit seiner Dienstleistung“ vom 1. Juli 1833 an
zum Schloßhauptmann auf der Kammerherrschaft Troppau
mit der Berpfiichtung ernannte, daß er das dortige Zivilrichter-
amt mitversehe. ?,
Den Posten des Landvogts in Vaduz verlieh Fürst Jo-
hann hierauf dem am 2. Dezember 1792 zu Vaduz geborenen
x. f. Auditor Johann Michael Menzinger, dem Sohne des im
Jahre 1808 pensionierten Landvogts Franz Xaver Menzinger ;
Grundbesitz zu jedem Hause, teils durch Gütervereinigung oder Arron-
dierung“. = - *%r gut gesagt! Also mance Neuerungen waren gut
gemeint, d. h. die Mehrzahl war nicht gut gemeint. So sieht die einzige
Anerkennung aus, die Kaiser dem segensreichen Wirken des Fürsten zollt.
Wir können dieses Urteil Kaisers getrost dem Urteil unserer Lesex über-
lassen.
1) Scuppler erwähnt in seinem Versezungsgesuche vom 25. April
1826, daß er ingesamt fast 30 Dienstjahre habe, er wird also im Jahre
1796 seine dienstliche Laufbahn begonnen haben ; bei seiner Versetzung
von Vaduz nach Butschowit dürfte er anfangs oder Mitte der fünfziger
Jahre gestanden sein, hatte daher die Zeit des fräftigsten. ManneSsalters
im Dienste des Landes zugebracht; am 11. Jänner 1833 starb er als
Vorsteher der fstl. liechtenstein'schen Herrschaft Hohenstadt (Mähren) mit
Hinterlassung einer Witwe nebst sechs unversorgten Kindern, von welchen
das älteste 21, das jüngste 4 Jahre zählte ; bei seinem Ableben hatte er
31 Dienstjahre im fstl. liechtenstein'schen Dienste vollstreckt, dürfte dem-
nach 1801 oder 1802 aus einem anderen Dienste in den letzteren über-
getreten sein. In den Einbegleitungen des Pensions8gesuches der Witwe
Schupplers wird die „rühmliche“ und „ausgezeichnete“ Dienstleistung
des Abgeschiedenen betont und wird ausdrüclich hervorgehoben, daß er
allgemeine Achtung genoß und ein streng redlicher Mann war sowie
daß der Dienst an diesem würdigen Beamten unstreitig viel verloren
habe (Hofkanzleiakt Nr. 1216 Jahrg. 1833). |
2) Erlaß der fstl. Hoffanzlei vom 26. März 1833 Nr. 2551, L. R. A.