Rückstellungen - Rücknahme- und Rabattverpflichtungen
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k) Rückstellung für Rücknahmeverpflichtungen
Rücknahmeverpflichtungen können z.B. überall dort auftreten, wo
zum Zwecke des Transports der eigentlichen Handelsware Ver-
packungen (Umschliessungen etc.) angeboten werden, auf welche
ein zusätzliches Entgelt (Depot) erhoben wird, welches jedoch bei
Retournierung dieser Verpackung wieder zurückerstattet wird. Fer-
ner können sie auch bei Objekten entstehen, die über einen Miet- /
Kaufvertrag veräussert werden, denn bei dieser Vertragsart hat ja
der Käufer i.d.R. jederzeit die Möglichkeit, die Restschuld durch
eine einmalige Zahlung zu begleichen. Zuschläge jeder Art zum
Barkaufspreis, die nach der Dauer des Vertrages bemessen werden,
sind entsprechend der Verkürzung der Vertragsdauer um mindestens
die Hälfte zu ermässigen.
Die liechtensteinische Steuerverwaltung anerkennt grundsätzlich
derartige Rückstellungen. die Geschäftsmässigkeit muss jedoch im
Einzelfall konkret nachgewiesen werden. Die Verhandlungsbereit-
schaft wird somit klar signalisiert,
) Rückstellung für Rabattverpflichtungen
Bei der Bewertung der Debitoren aus Lieferungen und Leistungen
sind die Vorschriften von Art. 1056 PGR“ einzuhalten. Im Normal-
fall sind somit die Forderungen zum Nominalwert in der Bilanz ein-
zustellen. Rabatte, Preisnachlässe, Umsatzprämien sowie zu erwar-
tende Skonti und ähnliche Abzüge sind durch eine entsprechende
Wertberichtigung abzufangen. Da die eigentliche Wertberichtigung
der Debitoren über das Konto Delkredere (siehe b) erfolgt, muss für
diese zusätzliche Art der Wertanpassung eine Rückstellung gebildet
werden.
87 «Von Dritten erworbene Forderungen sind höchstens zum Erwerbspreis in die Bilanz
zu stellen und zweifelhafte Forderungen nach ihrem wahrscheinlichen Wert anzuset-
zen, uneinbringliche Forderungen aber abzuschreiben. Forderungen mit Bedingung,
Befristung oder Auflage sind unter Berücksichtigung solche Nebenbestimmungen mit
ihrem zeitigen Werte aufzunehmen.»