Volltext: Abschreibungen, Rückstellungen, privilegierte Warenreserven nach liechtensteinischem Recht

Abschreibungen - Deklaration in der Steuererklärung 
Seite 45 
Dieses Formular, auf welchem nebst den vorgenommenen, jedoch steu- 
erlich nicht zulässigen Abschreibungen auch noch andere ertragsmindernde. 
steuerlich nicht tolerierbare Aufwendungen aufgeführt werden müssen, be- 
zeichnet auf Seite 1 oben rechts wiederum den Personenkreis, welcher zur Ein- 
reichung dieses Beilageblattes verpflichtet ist. Im Gegensatz zu der auf dem ei- 
gentlichen Steuererklärungsformular Nr. 901 gemachten Benennung der Ver- 
pflichteten ist diese hier gemachte Aufzählung abschliessend. Die Deklara- 
tionspflicht im Beilageblatt gilt demnach für folgenden Personenkreis: 
® 
Tı 
Aktiengesellschaften 
Kommanditaktiengesellschaften 
Anteilsgesellschaften 
Gesellschaften mit beschränkter Haftung 
Genossenschaften 
Anstalten 
Stiftungen und 
Vereine. 
Das Formular 950 hat ebenfalls das Format DIN A4 und ist folgender- 
massen aufgebaut: 
Ziffer I: Auszug aus dem Waren- oder Fabrikationskonto sowie Berechnung 
nd der Reserven und Rückstellungen auf Warenvorräte; 
Ziffer II: Angabe der erfolgswirksam verbuchten Aufwendungen, welche steu- 
errechtlich nicht als Gewinnungskosten gelten (Buchstaben a - k); 
Ziffer II: Steuerrechtlich nicht zulässige Abschreibungen auf Anlagen (inkl. 
Neuanschaffungen) 
Im unteren Teil des Formulars 901 Steuererklärung wurde unter ande- 
rem noch das Formular 950a Beilageblatt zur Steuererklärung für juristische 
Personen” als obligatorische Beilage angeführt. Mit diesem Formular versucht 
die Steuerverwaltung herauszufinden, inwieweit eine Trennung von Geschäfts- 
und Privatvermögen vorgenommen wurde. Dabei werden folgende Themen- 
bereiche angesprochen: 
39 siehe Anhang F, Seite 129ff
	        

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