Seite 44
1.4.
1.4.1.
Abschreibungen - Deklaration in der Steuererklärung
Deklaration der Abschreibungen in der Steuererklärung
Aufbau der Steuererklärung für die im Inland gewerbetreibenden
Firmen (Formular 901 siehe Anhang D, Seite 121ff).
Artikel 81 des geltenden Steuergesetzes® zeigt auf, für wen die Pflicht
zur Abgabe einer Steuererklärung verbindlich ist. Auf dem amtlichen Formular
901 Steuererklärung® werden die wichtigsten Steuersubjekte auf der ersten
Seite nochmals aufgeführt. Die eigentliche Steuererklärung umfasst vier A4
Seiten auf welchen grob skizziert folgende Angaben zu machen sind’:
1. Seite: Personalien, Firmendaten sowie obligatorische Beilagen;
2. Seite: Angaben zur Ermittlung des steuerbaren Ertrages (Ziffern 1 - 13);
3. Seite: Angaben zur Ermittlung des steuerbaren Kapitals sowie zur
Gewinnverwendung (Ziffern 14 - 25);
Angaben über den Inhaber des Gesellschaftskapitals”, persönliche
Bemerkungen sowie rechtsgültige Unterschrift (Buchstabe A).
4. Seite:
Unter Ziffer 3 Buchstabe b der Steuererklärung hat jeder Steuerpflich-
ige die Summe der steuerrechtlich nicht -zulässigen Abschreibungen (siehe
Kapitel 1.2.) aufzuführen, wobei sich diese Summe aus den auf Seite 4 des amt-
lichen Formulars Nr. 950 «Beilageblatt zur Steuererklärung» gemachten
Angaben ergibt.
35 Stand 31.10.1998
36 siehe Anhang D, Seite 121ff
37 entspricht i.d.R. dem Firmeninhaber. Es kann jedoch auch vorkommen, dass der
Inhaber des Gesellschaftskapitals nicht identisch ist mit dem Firmeninhaber. Dies ist
insbesondere dann gegeben, wenn jemand infolge fehlender persönlicher
Voraussetzungen indirekt über eine Drittperson (sog. Strohmann) die Konzession zur
Führung eines bewilligungspflichtigen Gewerbes im Inland erlangt. Der
Firmeninhaber ist dann die nicht konzessionsberechtigte Person; steuerpflichtig und
damit gegenüber den Behörden verantwortlich ist jedoch Konzessionssteller.
siehe Anhang E, Seite 125ff
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