Volltext: Abschreibungen, Rückstellungen, privilegierte Warenreserven nach liechtensteinischem Recht

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Abschreibungen - Deklaration in der Steuererklärung 
1. Verzinsung der Darlehen des Firmeninhabers; 
2. Bezüge des Firmeninhabers und seiner Familienangehörigen aus 
der Firma; 
Privatanteile an erfolgswirksam vorgenommenen Geschäftsaus- 
gaben. 
Auf der Rückseite dieses zwei Seiten umfassenden Beilageblattes ist 
eine kurze Anleitung zum Ausfüllen dieses Formulars aufgeführt. Soweit dieser 
Exkurs zum Aufbau der Steuererklärung samt Beilageblätter. 
4.2. 
Ausweis von steuerrechtlich nicht zulässigen Abschreibungen im 
Formular 950 
Wie bereits erwähnt ist das Formular 950 ein obligatorisches 
Beilageblatt zu der in 1.4.1. näher umschriebenen Steuererklärung. Auf Seite 2 
dieser Beilage sind unter Ziffer II sämtliche Aufwendungen zu deklarieren, wel- 
che steuerrechtlich nicht als Gewinnungskosten gelten, jedoch der Erfolgsrech- 
nung belastet wurden. Zu diesen Aufwendungen zählen unter anderem auch die 
in Ziffer I, lit. h bezeichneten Abschreibungen auf Forderungen aller Art wie 
z.B. auf Waren-Debitoren, Wertschriften-und Beteiligungen. Die über den 
gesetzlich festgelegten Rahmen“ hinausgehenden Abschreibungen auf dem 
Anlagevermögen sind auf Seite 4 des Formulars 950 unter der Ziffer III genau 
aufzuführen. Im Rahmen dieser Deklaration sind für jedes Anlagekonto folgen- 
de Angaben zu machen: 
» 
3 
B 
Geschäftsjahr, für welches die Deklaration gelten soll; 
Buch- sowie Steuerwert des Anfangsbestandes; 
Zu- und Abgänge im entsprechenden Geschäftsjahr; 
Buch- sowie Steuerwert des Endwertes vor Abschreibung; 
betrags- und prozentmässig vorgenommene sowie betragsmässig 
zulässige Abschreibungen; 
Differenz zwischen den vorgenommenen sowie den steuerrechtlich 
zulässigen Abschreibungen. 
10 siehe die in Kapitel 1.2.6. aufgelisteten Sätze
	        

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