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Abschreibungen - Deklaration in der Steuererklärung
1. Verzinsung der Darlehen des Firmeninhabers;
2. Bezüge des Firmeninhabers und seiner Familienangehörigen aus
der Firma;
Privatanteile an erfolgswirksam vorgenommenen Geschäftsaus-
gaben.
Auf der Rückseite dieses zwei Seiten umfassenden Beilageblattes ist
eine kurze Anleitung zum Ausfüllen dieses Formulars aufgeführt. Soweit dieser
Exkurs zum Aufbau der Steuererklärung samt Beilageblätter.
4.2.
Ausweis von steuerrechtlich nicht zulässigen Abschreibungen im
Formular 950
Wie bereits erwähnt ist das Formular 950 ein obligatorisches
Beilageblatt zu der in 1.4.1. näher umschriebenen Steuererklärung. Auf Seite 2
dieser Beilage sind unter Ziffer II sämtliche Aufwendungen zu deklarieren, wel-
che steuerrechtlich nicht als Gewinnungskosten gelten, jedoch der Erfolgsrech-
nung belastet wurden. Zu diesen Aufwendungen zählen unter anderem auch die
in Ziffer I, lit. h bezeichneten Abschreibungen auf Forderungen aller Art wie
z.B. auf Waren-Debitoren, Wertschriften-und Beteiligungen. Die über den
gesetzlich festgelegten Rahmen“ hinausgehenden Abschreibungen auf dem
Anlagevermögen sind auf Seite 4 des Formulars 950 unter der Ziffer III genau
aufzuführen. Im Rahmen dieser Deklaration sind für jedes Anlagekonto folgen-
de Angaben zu machen:
»
3
B
Geschäftsjahr, für welches die Deklaration gelten soll;
Buch- sowie Steuerwert des Anfangsbestandes;
Zu- und Abgänge im entsprechenden Geschäftsjahr;
Buch- sowie Steuerwert des Endwertes vor Abschreibung;
betrags- und prozentmässig vorgenommene sowie betragsmässig
zulässige Abschreibungen;
Differenz zwischen den vorgenommenen sowie den steuerrechtlich
zulässigen Abschreibungen.
10 siehe die in Kapitel 1.2.6. aufgelisteten Sätze