Volltext: Abschreibungen, Rückstellungen, privilegierte Warenreserven nach liechtensteinischem Recht

Abschreibungen - Deklaration ın der Steuererklärung 
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Das Total der ausgewiesenen Differenzen ist dann unter Ziffer 3b der 
Steuererklärung aufzuführen. 
1.4.3 
Ausweis der vorgenommenen Abschreibungen auf Fahrzeuge 
des Privatvermögens im Formular 950a 
Ergänzend zu den bisherigen Deklarationen haben die Inhaber von 
Familienaktiengesellschaften sowie Anstalten unter Ziffer 3 dieses Formulars 
unter anderem den Abschreibungsbetrag anzugeben, welcher zur Abgeltung der 
privaten Benutzung des Geschäftsautos der Erfolgsrechnung gutgeschrieben 
und als Gegenbuchung dem Privatkonto des Firmeninhabers belastet wurde. Mit 
dieser zusätzlichen Deklaration versucht die Steuerverwaltung die unrechtmäs- 
sige Belastung von Privataufwendungen in der betrieblichen Erfolgsrechnung 
zu verhindern, denn wie bereits schon in Kapitel 1.2.1. erwähnt, sind nur 
geschäftsmässig begründete Abschreibungen zulässig. 
1.4.4. 
Folgen der Nicht-Deklaration sowie 
Falsch-Deklaration von Abschreibungen 
Nebst den von der Steuerverwaltung sporadisch durchgeführten 
Rückfragen sowie Kontrollen an Ort und Stelle zieht die Nicht-Deklaration von 
Abschreibungen auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich. 
So bestimmt Artikel 144 SteG: 
«Wer, ohne dass der Tatbestand gemäss Artikel 145“ oder Artikel 146° 
erfüllt ist, vorsätzlich oder fahrlässig die im Gesetze oder dessen Durch- 
führungsverordnungen aufgestellten Ordnungs- oder Verfahrensvorschriften 
verletzt oder die von der zuständigen Steuerbehörde gesetzmässig auferlegten 
Verfahrenspflichten trotz schriftlicher Aufforderung nicht oder nicht richtig 
erfüllt, wird mit einer Ordnungsbusse von 10.00 bis 1’000.00 Franken bestraft.» 
41 betrifft Steuerhinterziehung 
42 betrifft Steuerbetrug
	        

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