Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1953) (53)

— 102 — beträchtlich erhöht. Die energischen Gegenargumente de« Land- vogtes wurden in den Wind geschlagen. Aiber die Struktur des. Pa- tentes war für die späteren, abgeänderten Erlasse dieser Art grund- legend.57 Auswanderungspatent In älterer Zeit bestand über die Gebühren bei Einkauf und Ab- zug der Untertanen keine einheitliche, klare Norm. Um 1513 ver- ordnete der Graf von Sulz, dass jeder aus der Genossenschaft Ab- ziehende ihr den 30. Teil seines Gutes zu entrichten habe. Wer aber über das Gebiet zog, das vom Bodensee, dem Arlberg und dem Wallensee umgrenzt wird, musste den Leibschilling entrichten. Wer von der Herrschaft Schellenberg sich in einer Genossame der Graf- schaft Vaduz niederliess, gab dem Landesherrn und der Nachbar- schaft 4 Gulden. Auch mussten die Obrigkeit und die Nachbarschaft heim Einzug um Erlaubnis gefragt werden.58 Neu Einziehende ent- richteten die landesüblichen Abgaben. In der Grafschaft Vaduz be- stand um 1600 die Gewohnheit, dass der Untertan beim Abzug vom verkauften Gut, das im Herrschaftsbereich des Grafen lag, den zehn- ten und der Gemeinde den fünften Teil des Erlöses entrichtete.0" Wer in der Grafschaft «haushäblich» wurde, musste der Gemeinde und der Herrschaft den Einzug zahlen und den üblichen Abgabe- pflichten nachkommen.60 Die obrigkeitlichen Rechte beim Abzug und Einzug von Unter- tanen vor dem Erlasse vom Jahre 1808 wurden folgendermassen gehandhabt: In den meisten Fällen musste dem Fürsten eine Abzugs- taxe von 10% des Vermögens entrichtet werden. Dabei ist zu beach- ten, dass der Vertrag vom Jahre 1513 zwischen Kaiser Maximilian und Graf Rudolf von Sulz, demzufolge zwischen der Grafschaft Feldkirch und dem dazugehörigen Gericht Rankweil und Sulz und der Herrschaft Schellenberg Freizügigkeit bestand, noch gültig war. Auch war die Erbmasse von Geistlichen, vermöge des Gewohnheits- 57. Liechtensteinisches Landesgesetzhlatt Nr. 5, 1883; In der Maur, Johann. 186. 58. Büchel, Die Urkunden des Pfarrarehives zu Bendern, JB. (1912) 102 ff. 59. Urbarien, 28, 57. 60. 1. . .. 28. Anmerkung 2 — 7.
	        

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