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Angemessenheit der Methodenwahl: Passen die Methoden und Samplingstrategien zum
Untersuchungsgegenstand, zur Fragestellung und den Untersuchten? Begründung für die
Methodenwahl?
Die der Arbeit zugrundeliegende Methodik wurde in Kapitel 5 ausführlich beschrieben und
begründet. Der qualitative Ansatz, ist aufgrund der noch geringen wissenschaftlichen Basis
zum Thema Holakratie die einzige Möglichkeit, Erkenntnisse zur Beantwortung der for-
schungsleitenden Fragestellung zu generieren. Mit der gewählten Samplingstrategie konnten
qualitativ sehr hochstehende Experten gewonnen werden, was die Güte der Untersuchung
stützt und untermauert.
Dokumentation des Vorgehens: Wurde das Vorgehen in einer Weise dokumentiert, dass
es für Dritte nachvollziehbar ist?
Um diesem Gütestandard gerecht zu werden, wurde die gewählte Methodik ausführlich unter
Kapitel 5 beschreiben und teilweise grafisch dargestellt. Anhand der Beschreibungen, der
Vorgehensweise bei der Erhebung sowie bei der Auswertung der Interviews mittels Katego-
riensystem, wird die Nachvollziehbarkeit gewährleistet.
Kritische Theorieüberprüfung mittels Falsifikation: Wurde versucht, die theoretischen
Vorannehmen zu wiederlegen?
Auf Basis der theoretischen Erkenntnisse wurden Hypothesen gebildet (vgl. 4), welche ge-
wisse Aspekte aus der Literatur versuchen zu widerlegen. Der Hauptfokus der vorliegenden
Arbeit liegt allerdings im explorativen Vorgehen und nicht in der Bestätigung der Theorie.
Auch dieser Gütestandard konnte somit abgedeckt werden.
Verallgemeinerbarkeit: Sind die Ergebnisse über die konkrete Untersuchungssituation hin-
weg verallgemeinerbar?
Aufgrund der gewählten qualitativen Methodik und der eingeschränkten Expertengruppe,
sind die Ergebnisse nur beschränkt verallgemeinerbar. Die Qualität der zur Verfügung ste-
henden Experten garantiert jedoch das Ziel zu erreichen und Anhaltspunkte für die Anwend-
barkeit der Holakratie in Vertriebseinheiten von Banken zu generieren. Um die weitere Ver-
allgemeinerbarkeit sicherzustellen sind zusätzliche Untersuchungen nötig.
Ethisches Vorgehen: War der Umgang mit den Untersuchungspartnern respektvoll?
Noch vor dem Start des jeweiligen Interviews wurde die geplante Vorgehensweise den Ex-
perten vorgestellt. Die Experten wurden über die geplante Audioaufnahme informiert und
willigten dieser ein. Ebenfalls wurden den Experten zugesichert, dass keine Nennung von
Namen oder Unternehmung in den Erkenntnissen niedergeschrieben werden.