Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2000) (99)

DER 18. JANUAR 1699 - WENDEPUNKT UNSERER GESCHICHTE? / PAUL VOGT 1712 und 1718 wieder die Forderung ein, dass man sie beim Vertrag von 1614 beziehungsweise 1688 belassen solle. Genau an diesem Punkt setzt die Kritik von Peter Kaiser an, die er in seiner Geschichte des Fürsten- tums Liechtenstein immer wieder formuliert und die ihm wohl die Kritik der Obrigkeit eingebracht hat: dass die Regierung das Eigentum und die Ehre der Untergebenen nicht heilig gehalten habe, dass sie sich nicht der Wahrheit und Gerechtigkeit ver- pflichtet gefühlt habe und dass sie dem Wahn ver- fallen gewesen sei, dass Herrschaftsgewalt auf der Erniedrigung und Unterjochung der Untergebenen zu willenlosen Werkzeugen beruhe.39 Drei Dinge machen nach Peter Kaiser die wesentlichen Grund- lagen eines christlichen Gemeinwesens aus: ers- tens die Heiligkeit der Familie, zweitens die Heilig- keit des Besitzes und drittens die Anerkennung, dass der Mensch ein Ebenbild Gottes ist, mithin eine Selbstbestimmung, einen Selbstzweck hat, den er nur in der Gesellschaft erreicht. Der Mensch könne deswegen nie ein Mittel oder Werkzeug an- derer Menschen sein.60 PFLICHTBEWUSSTE HULDIGUNG FÜR DEN NEUEN LANDESHERRN Die Huldigung für den neuen Landesherrn, den Fürsten Johann Adam Andreas von Liechtenstein, fand am 16. März 1699 auf dem Kirchhügel in Ben- dern statt.61 Alle Männer über 14 Jahren sollten zwi- schen neun und zehn Uhr zur Huldigung erschei- nen. Bevor es dazu kam, versammelten sich jedoch die Unterländer und beschlossen, dass sie erst hul- digen wollten, wenn alle alten Schulden bezahlt worden seien, wie dies auch in dem ihnen aufge- zwungenen Vertrag vom 29. Dezember 1696 ver- einbart worden sei. Vor der Huldigung mussten ih- nen alle Schadlosbriefe, das heisst alle Schuld- scheine, übergeben werden. Zur vorgeschriebenen Zeit fanden sie sich vor dem Pfarrhof in Bendern ein. Im Pfarrhof warteten bereits die Vertreter des Fürstabts von Kempten und des neuen Landesherrn. Der Landammann 
und weitere Vertreter der Landschaft baten nun um die Erlaubnis, noch vor der Huldigung ihre An- liegen vorbringen zu dürfen, was ihnen bewilligt wurde. Die Vertreter der Obrigkeit mussten zuge- ben, dass nicht alle Gläubiger bezahlt wurden, sie seien aber bereit, eine schriftliche Erklärung abzu- geben, dass ihnen später alle Schuldbriefe aus- gehändigt würden. Nun kam es zu stundenlangen Verhandlungen mit dem Ergebnis, dass sich die Untertanen mit der angebotenen schriftlichen Er- klärung zufrieden gaben. Die Huldigung fand schliesslich nachmittags um vier Uhr statt. Zunächst hielt der Vertreter des Fürstabts von Kempten, der kemptische Rat Jo- hann Jakob Motz, einen Vortrag, wie die Herr- schaft Schellenberg mit Zustimmung des Kaisers an den Fürsten von Liechtenstein verkauft worden sei. Dann verlas der neue liechtensteinische Amt- mann Johann Franz Baur den Huldigungseid: Da- rin mussten die Untertanen einen leiblichen Eid zu Gott und den Heiligen schwören, dem Fürsten Jo- hann Adam Andreas von Liechtenstein treu und gehorsam zu sein, dessen Nutzen zu fördern und Schaden von ihm abzuwenden, ihn und seine Be- amten zu ehren, die Gebote und Verbote gehorsam zu befolgen und keinen andern Gerichtsherrn zu suchen. Im Anschluss an die Verlesung der Eides- formel erklärte ein Sprecher der Landschaft, die Untertanen seien im Vertrauen darauf, dass sie bei ihren alten, wohlhergebrachten Gewohnheiten, Ge- bräuchen, Rechten und Gerechtigkeiten verbleiben könnten und darin geschützt würden, bereit, dem neuen Landesherrn zu huldigen. Der fürstliche Ver- 55) Ebenda, S. 402 und 407 IT. 56) Ebenda, S. 409 f. 57) Ebenda, S. 411. 58) Ebenda, S. 426 f. 59) Ebenda. S. 415. 60) Ebenda, S. 511. 61) Schädler (1910), S. 7 ff. 29
	        

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