Volltext: Denkschrift über den Uferschutz am Rhein und die neuesten Bestrebungen für eine durchgreifende Stromregulirung von Ragaz bis zur Mündung des Rheins in den Bodensee

Bes>Hluß 
des Großen Rathes des Kantons St) Gallen 
Subsidien der. Eidgenossenschäft und des Kantons für noth- 
wendige Korrektionsbauten am Rhein betreffend. 
Vcm 24. November 1853. 
Der-Große Rath des Kantons St. Gällen, 
Nach Ansicht des Beschlüsfes der Bündesverfsammlung vöimn 
5. August l. J. , welchem gemäß der Bundesrath ermächtigt 
wurde, der Regierung von St. Gälsen zu Handen der St. Gaäl- 
lischen Rheinthalgemeinden in Folge des Gesuches der leßtern, 
einerseits 4m "eidgenössische Unterstüzung der Rheinkorrektion 
nac< Maßgabe des 'Ait/ 21 der Bundesverfässüng" anderseits 
uim soyor.ioe' 2 ewilligung"eines Jubsidiären Beiträgs zu "Her- 
stellung der zerstörten Wühre und Leitwerke am Rhein; "die 
Summe von 40 bis 50,000'Fratken im Falle großer Dring- 
lichfeit'zund''in dem Sinn verabfolgen "zu lassen, daß» 'wenn 
später der Hauptentscheid-in diefer Angelegenheit cablehnend 
ausfallen sollte, jeneSumme: dann als ein rückzahlbärer Vor- 
schuß anzusehen wäre 3: 
Erwägend, daß nach der'vom Kieinen Rathe mit Botschaft 
vom 14, November vorgelegten Expertise /"welche berfelbe im 
Oftober äbhin hinsichtlich der 'in Folge der'legten'Hö<hwasser 
veschädigren oder zerstörten Wühr>.und.Leitiverke -am. Rhein 
?at vornehmen Jassen, --- die Verwendung einer bedeutenden
	        

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