Bes>Hluß
des Großen Rathes des Kantons St) Gallen
Subsidien der. Eidgenossenschäft und des Kantons für noth-
wendige Korrektionsbauten am Rhein betreffend.
Vcm 24. November 1853.
Der-Große Rath des Kantons St. Gällen,
Nach Ansicht des Beschlüsfes der Bündesverfsammlung vöimn
5. August l. J. , welchem gemäß der Bundesrath ermächtigt
wurde, der Regierung von St. Gälsen zu Handen der St. Gaäl-
lischen Rheinthalgemeinden in Folge des Gesuches der leßtern,
einerseits 4m "eidgenössische Unterstüzung der Rheinkorrektion
nac< Maßgabe des 'Ait/ 21 der Bundesverfässüng" anderseits
uim soyor.ioe' 2 ewilligung"eines Jubsidiären Beiträgs zu "Her-
stellung der zerstörten Wühre und Leitwerke am Rhein; "die
Summe von 40 bis 50,000'Fratken im Falle großer Dring-
lichfeit'zund''in dem Sinn verabfolgen "zu lassen, daß» 'wenn
später der Hauptentscheid-in diefer Angelegenheit cablehnend
ausfallen sollte, jeneSumme: dann als ein rückzahlbärer Vor-
schuß anzusehen wäre 3:
Erwägend, daß nach der'vom Kieinen Rathe mit Botschaft
vom 14, November vorgelegten Expertise /"welche berfelbe im
Oftober äbhin hinsichtlich der 'in Folge der'legten'Hö<hwasser
veschädigren oder zerstörten Wühr>.und.Leitiverke -am. Rhein
?at vornehmen Jassen, --- die Verwendung einer bedeutenden