Volltext: Denkschrift über den Uferschutz am Rhein und die neuesten Bestrebungen für eine durchgreifende Stromregulirung von Ragaz bis zur Mündung des Rheins in den Bodensee

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wärtigen Beschlüsses' erwähnten Sübsidien zuzuscheiden fich 
veranlaßt findet,“ ist gehälten, von 'dem'ibr“zükommenden Ne- 
creffnisse wenigstens das Doppelte an Leistungen auf die in 
ihrem Gemeindewuhrbezirfe fallenden Wuhrarbeiten zu ver- 
wenden und-sich über. diese Leistungen gehörig auszuweisen. 
Art. 4 Dey Kleine Rath ist mit dem Vollzug gegenwär- 
tigen Beschlusses „ jo-wie insbesondere damit beauftragt, dem 
schweizerischen Bundesrath seiner Zeit über die Berwendung 
der eidgenössischen Subsidien , im Sinn des Beschlusses der 
Bundesversammlung vom 5. August l. J., Bericht zu er- 
statten. 
Gegeben in der ordentlihen Versammlung des Großen 
Rathes. 
St. Galten, den 24. November 1853. 
Der Präsident des Großen Rathes : 
Sailer. 
Die Sekretäre , Mitglieder desselben : 
Zäh , Fürsprech. 
Hoffmann , Fürsprech. 
Wir Landammann und Kleiner Rath 
des Kantons St. Gallen 
beschließen: 
Vorstehender Beschluß des Großen Rathes vom 24. No- 
vember 1753 , betreffend die Subsidien der Eidgenossenschaft 
und des Kantons für nothwendige Korrektionsbauten am Rhein.
	        

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