Volltext: Geschichte des Bistums Chur

Von Bischof Siegfried v. Gelnhaujen bis Heinrich V1. v. Höwen. 321 
Ein wichtiger Schritt zur Entstehung des Gotte3hausbundes 
wurde im Jahre 1367 getan. Am 29. Januar fand in Chur eine 
Versammlung des „Domkapitels, der Dienstleute, der Täler und der 
Bürger zu Chur“ statt. Die Ministerialen nennen sich zugleich Ver- 
treter ihrer Gerichts8gemeinden, und neben ihnen nehmen noch andere 
Abgeordnete der „Täler“ d. h. der Gemeinden teil. So erscheinen 
aus dem Bergell außer dem Padestat noch vier andere Männer. 
Vertreten waren Domleschg und Schams3, Oberhalbstein, Bergell, 
Ober- und Unterengadin und die Stadt Chur. Dazu kamen die 
Mitglieder des Domkapitels. Die Beschlüsse werden gefaßt für die 
Regierung3zeit des Bischofs Peter. Die Versammelten verbinden 
fich und geloben, so lange dieser lebt und Bischof von Chur ist, 
feinen Vikar oder weltlichen Pfleger des Bistums anzunehmen, der 
ohne ihren Willen, Gunst und Rat eingesebt würde. Gegen den, 
welcher deSwegen mit Gewalt oder Recht angegriffen werden sollte, 
werden sie sich gemeinsam verteidigen. Das Kapitel verpflichtet sich, 
keine Berkäufe oder Verpfändungen zu besiegeln, welche von Bischof 
Peter ohne Einwilligung der Versammelten vorgenommen werden. 
Für die Besazung der Festen hat das Stiftsgut aufzukommen, das 
übrige ist auf alle GotteShausleute billig umzulegen. Entstehen 
Neuerungen und Aufläufe, so soll der Teil diesseit8 des Gebirges 
sich selbst behelfen, ebenso der jenseitige. Wenn aber die Sache zu 
sc<wer und zu wichtig würde, so sollen beide Teile einander mit 
Rat und Tat beistehen. ') Der Bischof versprach „aus Gnade“, ohne 
Rat des Kapitels und GotteShauses, keinen weltlichen Pfleger mehr 
zu seßen, und als er sodann am 29. September 1367 drei Grafen 
von Toggenburg als solche annahm, bestimmte er, ebenfalls „aus 
Gnade“, daß diesen Pflegern ein aus 12 Vertretern des Kapitels 
und der GotteShausleute zusammengeseßter Rat zur Seite stehen 
jolle. ?) 
Lettere Bestimmung galt nur für die Zeit der Pflegschaft durch 
die Grafen von Toggenburg. 
Gewaltig gefördert wurde der Einfluß des Gotte8hausbundes 
durc< die Regierungsweise des Bischofs Hartmann 11. (1388-1416). 
Dieser mußte wiederholt die Hilfe der GotteShausleute in Anspruch 
nehmen, sie veranlassen, für ihn Bürgschaft zu leisten usw. Das 
hatte naturgemäß zur Folge, daß der GotteShauSbund immer mehr 
1) Mohr, I11, S. 202 ff. 
*) Chur. Tyrol. Arc<hiv B. f. 61 ff. 
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