322 Von Bischof Siegfried v. Gelnhausen bis Heinrich Vl. v. Höwen.
Befugnisse in Anspruch nahm. Die Wirren unter Bischof Johann I.
(1418-1440) und dem Administrator Heinrich von Höwen förderten
weiterhin die Machtstellung des Bundes.
. Im Jahre 1367 besizen die Gerichtsgemeinden Bergell und
Oberengadin eigene Siegel, 5) 1406 auch Oberhalbstein. ?) Im Jahre
1405 siegelt Peter von Unterwegen im Namen „gemeiner Dienst-
leute und Ital Planta im Namen „gemeiner Täler“. Von 1406 an
sind auch die Gotte3hausleute im Vintschgau und Münstertal ver-
treten. *)
Im Jahre 1468 wollte der Gotte8hausbund dem Bischofe einen
Rat von Vertretern des Domkapitels, der Stadt Chur und der
Täler beigeben, an dessen Zustimmung der Bischof in seinen welt-
lichen Amt8handlungen gebunden sein sollte. Allein Bischof Ortlieb
wies dieses Ansinnen entschieden ab.
Bis zum Jahre 1526 hatten noch bischöfl. Dienstleute nämlich
die Vögte auf Fürstenburg, Remüs, Reams und Fürstenau, Sitz und
Stimme auf den BundeStagen. *)
Das Beispiel und die Erfolge der benachbarten Eidgenossen
blieben auch in Rätien nicht wirkungslos. Am Ende des 14. und
zu Anfang des 15. Jahrhunderts machte sich unter den Herren des
Lande8 eine Abneigung gegen Oesterreich und eine Zuneigung zu
den siegreichen Schweizern geltend. Beim Volke treffen wir bald
einen starf demokratischen Zug. Beide Momente geben sich in ver-
schiedenen Bündnissen dieser Zeit kund. Nachdem 1399 sämtliche
Herren am Vorderrhein sich verbündet hatten, schlossen sie am 24.
Mai 1400 ein ewiges Schirmbündnis mit Glarus, an dem sich auch
die Gemeinden, sowohl Freie als Herrschaftsleute, mitbeteiligten.
Da3 Stift Disentis mit seinen Leuten trat in engeres Verhältnis
zu Uri, indem Abt Peter von Pultingen 1407 sich in das Landrecht
von Uri aufnehmen ließ. Aehnlich handelten die Freiherren von
Räzün8, indem sie 1419 mit ihren Leuten das Landrecht von Glarus
erwarben.
Der Abt von Disentis verteidigte sich 1403 gegen den Vor-
wurf, daß er und der obere Teil sich mit Oesterreich verbinden
wollten. Es sei vielmehr ihr Wunsch, mit den Eidgenossen ein
Bündnis einzugehen.
1) Mohr, IU, S. 205.
?) Thommen, Il, S. 463 ff.
3) [. c. S. 442 und 463 ff.
4) Campell, Hist. rät. Il, p. 54.