Volltext: Fürstentum Liechtenstein

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Daten zur Geschichte Liechtensteins 
Seit 4000 v. Chr. 
Jungsteinzeit. Erste Siedler auf dem 
Eschnerberg (Lutzengütle) und auf Gu- 
tenberg nachgewiesen. Urbevölkerung 
sind Röter, feststellbar sind auch kelti- 
sche Einflüsse, 
15 v. Chr. 
Rätien wird römische Provinz. Strassen- 
bau durch das Rheintal, 
Seit 6./7. Jh. 
Eindringen der Alemannen, Nebenein- 
ander von Rätoromanen und Aleman- 
nen. 
1342 
Bei einer Teilung der Grafschaft Sar- 
gans entsteht die Grafschaft Vaduz, 
deren Besitzer auch einen Teil des 
Eschnerberges erhält. 
1416 
Grafschaft Vaduz kommt unter die 
Herrschaft der Freiherren von Brandis. 
1434 
Freiherren von Brandis kaufen den rest 
lichen Teil des Eschnerberges. Gebiel 
des heutigen Fürstentums vereint. 
1699 
Fürst Johann Adam Andreas von Liech- 
jenstein erwirbt Herrschaft Schellenberg 
für 115’000 Gulden. 
1712 
Johann Adam erwirbt Grafschaft Va 
duz für 290‘000 Gulden. 
1719 
Erhebung von Vaduz und Schellenberg 
zum Reichsfürstentum Liechtenstein. 
Versuch zur Umgestaltung des Landes 
nach absolutistischem Vorbild, Aufhe- 
bung der Landammannverfassung. 
1806 
Liechtenstein wird als souveräner Staal 
in den Rheinbund aufgenommen. 
1815 
Liechtenstein wird souveränes Mitglied 
des Deutschen Bundes. 
1818 
Absolutistische Verfassung. Ständeland- 
‘ag als Vorform eines parlamentarischen 
Systems, 
1848 
Revolutionsjahr: Das Volk verlangt mehr 
Rechte und Freiheit. 
1852 ” 
Zollvertrag mit Österreich, 
1862 
Konstitutionelle Verfassung. Aufwertung 
des Landtags. Garantie verschiedener 
Freiheitsrechte. 
1866 
Auflösung des Deutschen Bundes, Letz 
ter Einsatz des liechtensteinischen Mili 
tärkontingents am Stilfserjoch. 
1868 
Auflösung des liechtensteinischen Mili 
tärs. 
1914 -1918 
1. Weltkrieg. Liechtenstein bleibt neu 
ral, erleidet Hungersnöte und hohe Ar 
beitslosigkeit, wird finanziell und wirt 
schaftlich ruiniert. 
1918 
"Liechtenstein den Liechtensteinern” - 
Bewegung. Entstehung der “Volkspar- 
tel” (seit 1936 "Vaterländische Union”) 
und der “Fortschrittlichen Bürgerpartei” 
1920 
Postvertrag mit der Schweiz. 
1921 
Konstitutionelle Verfassung auf demo 
kratischer und parlamentarischer Grund- 
lage: Entstehung eines Volksfürstentums. 
1923 
Zollvertrag mit der Schweiz. Schweizer 
Franken wird gesetzliche Währung. 
1939 -1945 
2. Weltkrieg. Liechtenstein wird nicht 
direkt in die kriegerischen Auseinander- 
setzungen einbezogen, leidet aber unter 
Lebensmittelrationierungen und Kriegs- 
wirtschaft. Nach dem Krieg grosser 
Flüchtlingsandrang. 
1950 
Mitgliedschaft beim Internationalen 
Gerichtshof in Den Haag. 
Seit 1952 
Ausbau des Sozialstaats: Alters- und 
Hinterlassenenversicherung (1952), Fa 
milienzulagen (1957), Invalidenversi- 
cherung (1959), Sozialhilfe (1965), Ar- 
beitslosenversicherung (1969), Verbes- 
serungen bei der Unfall- und Kranken- 
versicherung. 
1960 
Beteiligung an der Europäischen Frei- 
handels-Assoziation (EFTA). 
1972 
Vereinbarung mit der Europäischen 
Wirtschaftsgemeinschaft. 
1978 
Beitritt zum Europärat. 
7. -DER BUNDESRAT X 
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SCHWEIZERISCHEN EIDGENOSSENSPHAFT 
——__ nach Einsicht und Prüfung mm 
des zwischen dem Beveßmächtigten des Schweizerischen Bun- 
desrates, im Mamen der Schweizerischen Fidgenoswnschaft, und 
demjenigen Seiner Durchlaucht des vegierenden Bivsten von 
Liechtenstein , tn Mamew der Fürstentums Liechtenstein, an 
40.9Rärz 1993 in‘ Born under Mahfikationsworfihalt unler- 
weichnelen 8 
—__ Wertrages —— 
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der Schweiz und Sicchlerslein 
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ünschluss des Finrslentums Siechten- 
sfeiz ar das schweizerische Follgebiel, 
welcher WMertran vom Schyeiserischen Ständerate am 4. El- 
Erste Seite der Ratifikationsurkunde 
zum Zollvertrag (1923)
	        

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