Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

mit sich bringe.80 Von Wien aus kam lediglich der Bescheid, dass die Freizügigkeit erst aufgehoben würde, wenn «die seit Bestehen derselben entstandenen Streitigkeiten in gütlichem Wege ausgeglichen seyn werden».81 Im Zug mit der Freizügigkeit forderten die Untertanen gleichzeitig, dass nur jenen Heirätsbewilligungen erteilt werden sollten, die einen sicheren Erwerb nachweisen könnten und dass beibehalten werden sollte, nur Hausbesitzer heiraten zu lassen.82 Die einzelnen Gemeinden wollten dadurch verhindern, dass armen und notdürftigen Familien Unterstützung gewährt werden müsse, was bei den schwierigen finan- ziellen Verhältnissen der Gemeinden verständlich erscheint. Ebenso hoffen sie, dadurch die Zahl der Nutzniesser der Gemeinheiten mög- lichst klein zu halten. Die übrigen Forderungen betrafen Verwaltungsangelegenheiten, das Militär, das Schulwesen und auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht wurde ein Vorstoss unternommen, mehr Rechte zu erlangen. Ein wichtiger Punkt war das Zollverhältnis zu Österreich. Während innerhalb des ganzen Deutschen Bundes, besonders von Preussen aus, Bestrebungen vorhanden waren, Zollgemeinschaften zu schaffen, hielt Österreich «handelspolitisch an seinem veralteten, dem Geist der Zeit und dem gesamten deutschen Interesse widersprechenden Prohibitiv- system» fest.83 Auch Liechtenstein hatte für seine Ausfuhr nach Öster- reich Zoll zu bezahlen. Die Hauptausfuhrgüter Liechtensteins nach Österreich waren Wein und Vieh. Die Bittsteller baten nun den Fürsten, er solle mit Österreich in Verhandlung treten, damit der Zoll gesenkt werde, da «kein Wein mehr nach Vorarlberg abgesetzt werden» könne 80 1. c. Anm. 73; Protokoll. — Nach dem Erlass vom 22. Juni 1810 musste im Innern des Landes Freizügigkeit herrschen. Wer in eine andere Gemeinde zog, musste nur ein «Bürgerhaus samt soviel Vermögen besitzen, dass er sich ernähren konnte», cf. Malin, 104. 81 1. c. Anm. 78; Sessionsbeschluss. 82 1. c. Anm. 73; Protokoll, Punkt IX. 83 Huber I, 815. Über Zollverhandlungen cf. Huber I, 787 ff. 70
	        

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