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die zweifache Funktion der Ehe (Iustgewinn, Glück,
Geborgenheit einerseits und die Fortpflanzung
andererseits);
Eheliche Liebe als sinnhafter, gefühlshafter und
verstandesmäßiger Vollzug (partner- und familiengerecht);
Sexualerziehung muß Hilfe zur Partnerwahl bieten;
muß die Erfahrung der Gegenseite erleichtern, muß die
andere psychologische Konstitution des Partners auf-
zeigen (Psychologie des Mannes und der Frau):
un
Sexualerziehung kann nicht ohne Normen auskommen,
Manche Normen erweisen sich heute als überholt,
Sittliche Maßstäbe aber haben immer ihre Bedeutung.
Sexualerziehung hat nicht nur ethische Normen, sondern
ebenso ästhetische und biologisch-hygienische, Zwei
Normen —- eher soziale = auf die die Sexualerziehung
unter keinen Umständen verzichten kann, sind:
1. mit dem actus coniugalis übernimmt man die Ver-
antwortung für ein drittes Wesen (das Kind ist
nicht 100% auszuschalten);
aie Achtung vor der Würde des Partners (actus
coniugalis muß partnergerecht sein):
Nur auf der Basis einer solchen adäquaten Sexualerziehung
kann dem Jugendlichen eine wirkliche Hilfe bei der Über-
brückung der Zeitspanne von der Sexualreife bis zur Ehe
und bei der Bewältigung und Integration der Sexualität
in die Gesamtperson vermittelt werden.
Wir sind uns bewußt, daß Schule und Elternhaus allein
nicht im Stande sind, dem Jugendlichen bei seinem Integrations-
prozeß der Sexualität in die Gesamtperson die nötigen Hil-
fen und Erleichterungen zukommen zu lassen, Dieser Be-
reich muß notwendigerweise zu einem wesentlichen Schwer-
punkt der außerschulischen Jugenderziehung werden,