Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

tragskredit genau jene Summe zusätzlich verlangt werden kann, welche für das jeweilige Projekt noch ausstehend ist. Aber 57 bzw. 31 Millionen Franken müssen als eindeutige Fehlbudgetierungen bezeichnet werden. Ein Blick in die Plenardebatten zu Nachtragskrediten zeigt auf, dass die Landtagsabgeordneten aufgrund der sehr zahlreich anfallenden Nachtragskredite immer wieder ihren Unmut über Kredit-Sammelvor- lagen äussern. Allen voran der Abgeordnete Harry Quaderer, so etwa anlässlich der Bewilligung von Nachtragskrediten und Kreditüber- schreitungen (VIII/2008): «So darf es nicht weitergehen, so kann es nicht weitergehen. Zulasten der Verwaltungsrechnung 2008 behandeln wir hier nicht die erste, nein, es ist die achte und Gott Lob und Dank die letzte Sammelvorlage für das Jahr 2008, welche sage und schreibe 40 Kreditüberschreitungen im Umfang von CHF 6 329 000 umfasst. [...] Ich werde heute keinem Nachtragskredit und keiner Kreditüberschrei- tung meine Bewilligung erteilen.»138 Trotz jeweils aufgekommener Kritik in den Jahren 2000 bis 2009 wurden alle Nachtragskredite bewilligt.139Dass im Landtag die Abstim- 281 
Kontrolle der Regierung durch Ausgabenkredite 138 LTP 2009, S. 63 iVm BuA Nr. 7/2009 139 Ausser in zwei Fällen wurden zwischen 2000 bis 2009 vom Landtag alle als «Kre- dite» bezeichneten Geschäfte auch der Höhe nach genehmigt. Die zwei Ausnahmen sind dabei keine Ausgabenkredite. Der erste Fall betrifft die Ausrichtung eines Son- derbeitrages an die Pensionsversicherung für das Staatspersonal pro 2005 (BuA Nr. 61/2005), womit sich der öffentliche Landtag am 19.10.2005 beschäftigte. Die Re- gierung begehrte damit den Kredit betreffend den Sonderbeitrag von 2,5 Prozent der versicherten Besoldungen des Staatspersonals an die Pensionsversicherung für das Staatspersonal pro 2005 im Betrag von rund CHF 3,6 Millionen. Der Landtag beschloss aber 2 Prozent bzw. CHF 2,88 Millionen. Die zweite Ausnahme betrifft den BuA mit der Nummer 106/2006 und mit dem Titel «Ausrichtung eines Sonder- beitrages von 2 Prozent der versicherten Besoldungen des Staatspersonals an die Pensionsversicherung für das Staatspersonal pro 2006», welcher im öffentlichen Landtag am 22.11.06 behandelt wurde. Dabei beschloss der Landtag einen Kredit in Höhe von einem Prozent und damit einen Betrag von CHF 1,44 Millionen, statt wie von der Regierung verlangt zwei Prozent und CHF 2,88 Millionen (LTP 2006, S. 1884). Während diese beiden Kredite die Einzigen waren, welche nicht auch der Höhe nach genehmigt wurden, wurden auch einige Kredite auf Antrag von Abge- ordneten erhöht: BuA Nr. 76/2000 mit LTP 2000 (S. 1546) sowie BuA Nr. 47/2003 mit LTP 2003 (S. 889). Bei der Suche nach nicht (der Höhe nach) bewilligten Kredi- ten war das Schreiben RA 2006/1025–1612 auffällig, welches am 17.05.2006 im Landtag behandelt wurde (LTP 2006, S. 650). «RA» sind Ressortanträge, die vom je- weils zuständigen Ressort der Kollegialegierung zur Beschlussfassung vorgelegt werden (Art. 5 VO Regierung). Diese Beschlüsse sind nicht öffentlich. Der genannte RA befasste sich mit der Abänderung der Entschädigungsregelung für die Stellver-
	        

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