Verabschiedung einer Vereinsordnung
Die an der Gründungsversammlung (siehe
dort) per Akklamation gewählten Verantwortli-
zhen mussten sich an der zweiten Versamm-
‚ung der Freiwilligen Feuerwehr Vaduz nun der
lefinitiven Wahl stellen. Diese zweite Ver-
sammlung fand am 6. November 1896 abends
ım 8 Uhr im Schulhaus statt. Aus den Reihen
ler Gewählten wurde wohl auch der Aus-
schuss gebildet, der am 11. Februar 1897 im
3ierhaus in Vaduz das erste Mal tagte. Tages-
Ordnung an dieser Ausschussitzung war die
?estlegung der Vereinsordnung, welche die
oalgenden Punkte umfasste:
’1. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sowohl bei den Übungen, Ver-
sammlungen, als auch am Brandplatze pünktlich zu erscheinen und [es]
wird jedes unentschuldigte Zuspätkommen oder Ganzwegbleiben mit 50
&r. gebüsst.”
2. Im Falle ein Mitglied dreimal unentschuldigt den Vereinsverordnungen
sicht nachkommt, so kann es vom Verein ausgeschlossen werden.”
‘3. Jedes Mitglied hat zu seiner Ausrüstung die bestmögliche Sorgfalt zu
iragen und im Falle einer Beschädigung es dem Rüstmeister zu melden.
Selbst verschuldete Beschädigung wird gebüsst.”
'4. Ertönt Feueralarm, so hat sich jedes Mitglied so schnell wie möglich
beim Spritzenhaus einzufinden und [es] ist besonders zur Nachtzeit
ratsam, dass Nachbarmitglieder einander wecken, damit der Aufbruch be-
schleunigt werden kann.”
'5, Auf dem Brandplatze angelangt erkundigt sich der Hauptmann oder
dessen Stellvertreter um den Bedrohten Heil oder um Wasser etc. Die
Spritzen- und Schlauchlegermannschaft hat sich parat zu halten und [es]
wird besonders darauf aufmerksam gemacht, dass keiner sich vom Platze
antfernt (um dies oder jenes zu besichtigen) bis das Kommando zur Arbeit
ruft. Der Steigerobmann beginnt sofort mit seiner Mannschaft seiner
Tätigkeit.”
6. Ist das Brand-Objekt gelöscht, und vom Kommando die Rückreise an-
jeordnet, so hat sich jedes Mitglied auf das Signal “Abblasen” bei der
;pritze einzufinden, die Geräte werden geordnet, die Mitglieder aufge-
reichnet und man zieht in Corpore zurück.”
"7. In allen Fällen befiehlt der Feuerwehr-Hauptmann oder dessen Stell-
‚ertreter und [es} ist jedes Mitglied zu strengstem Gehorsam verpflichtet.
/ergehen gegen diesen Punkt wird mit sofortiger Entlassung gebüsst
8. Um die heranwachsenden Unkosten zu decken beschliesst die Aus-
schussitzung, dass jedes Mitglied einen Jahresbeitrag von 50 Kr. zu zahlen
2at, in die Vereins-Kassa.”
Wie schon weiter oben erwähnt, konnte der
Verein seine finanziellen Aufwendungen nie-
nals allein durch die Mitgliederbeiträge
decken. Die ebenfalls bereits angesprochene
grosszügige Unterstützung der Freiwilligen
?euerwehr in Vaduz durch öffentliche und pri-
yate Gönner führte dann an der Jahresver-
sammlung vom 27. Januar 1901 dazu, dass "in
zrwägung des jetzigen günstigen Vermögens-
standes die Jahresbeiträge (...) vorläufig für
‚aufendes Jahr abgeschafft” wurden.
Dass die Mitgliederbeiträge keineswegs den
_öwenanteil in der Finanzbuchhaltung aus-
machten, wird in der Jahresrechnung des Ver-
ains pro 1897 augenfällig. Laut den im Proto-
x<oll der zweiten Jahresversammlung vom 28.
'anuar 1898 angeführten Angaben wurden von
den 39 Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr
Vaduz 19 Gulden und 50 Kreuzer als Jahresbei-
:räge einbezahlt. Indessen hatte der Verein im
selben Jahr “von der löblichen Gemeinde Vaduz
arhalten 52 fl. 25 kr. welche nun zur Verteilung
der Mitglieder gelangten”. Der “schlimmste
Dunkt” der Jahresrechnung war der Einzug der
3ussen in Höhe von 12 fl. 40 kr. Das macht
deutlich, dass die in Punkt 1 der Vereins-
ardnung wegen Zuspätkommens oder Weg-
oleibens angedrohte Geldbusse relativ oft
ıusgesprochen werden musste.
Frühes Vereinsleben und erste Bewährungs-
proben
im Jahre 1897 traf sich der Verein (laut Jahres-
bericht) auf jeweiliges Einberufen durch den
lauptmann monatlich zu einer Übung. Doch
der Verein blieb nicht nur unter sich, sondern
as wurden bereits im ersten Vereinsjahr Kon-
:akte zu benachbarten Feuerwehr-Vereinen
aufgebaut. So “erging an unsern Verein die er-
ste Einladung von dem löblichen Feuerwehr-
‚erein Rankweil seinem Feuerwehrtag am 11
‚uli gütigst beiwohnen zu wollen. Dieser Ein-
‚.adung wurde mit Freude Folge geleistet und
mit gutem Humor zog unser Verein dann
abends vom dortigen Feste heimwärts”. Eine
zweite Einladung zu einem Feuerwehrtag führ-
;e die Vaduzer Feuerwehrleute dann am 29.
August des Jahres zu einem Feuerwehrtag
ıach Schellenberg.
Bereits am 26. Februar 1897 halfen Vaduzer
?7euerwehrleute bei der Bekämpfung eines
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