Volltext: Feuerwehr Vaduz

Verabschiedung einer Vereinsordnung 
Die an der Gründungsversammlung (siehe 
dort) per Akklamation gewählten Verantwortli- 
zhen mussten sich an der zweiten Versamm- 
‚ung der Freiwilligen Feuerwehr Vaduz nun der 
lefinitiven Wahl stellen. Diese zweite Ver- 
sammlung fand am 6. November 1896 abends 
ım 8 Uhr im Schulhaus statt. Aus den Reihen 
ler Gewählten wurde wohl auch der Aus- 
schuss gebildet, der am 11. Februar 1897 im 
3ierhaus in Vaduz das erste Mal tagte. Tages- 
Ordnung an dieser Ausschussitzung war die 
?estlegung der Vereinsordnung, welche die 
oalgenden Punkte umfasste: 
’1. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sowohl bei den Übungen, Ver- 
sammlungen, als auch am Brandplatze pünktlich zu erscheinen und [es] 
wird jedes unentschuldigte Zuspätkommen oder Ganzwegbleiben mit 50 
&r. gebüsst.” 
2. Im Falle ein Mitglied dreimal unentschuldigt den Vereinsverordnungen 
sicht nachkommt, so kann es vom Verein ausgeschlossen werden.” 
‘3. Jedes Mitglied hat zu seiner Ausrüstung die bestmögliche Sorgfalt zu 
iragen und im Falle einer Beschädigung es dem Rüstmeister zu melden. 
Selbst verschuldete Beschädigung wird gebüsst.” 
'4. Ertönt Feueralarm, so hat sich jedes Mitglied so schnell wie möglich 
beim Spritzenhaus einzufinden und [es] ist besonders zur Nachtzeit 
ratsam, dass Nachbarmitglieder einander wecken, damit der Aufbruch be- 
schleunigt werden kann.” 
'5, Auf dem Brandplatze angelangt erkundigt sich der Hauptmann oder 
dessen Stellvertreter um den Bedrohten Heil oder um Wasser etc. Die 
Spritzen- und Schlauchlegermannschaft hat sich parat zu halten und [es] 
wird besonders darauf aufmerksam gemacht, dass keiner sich vom Platze 
antfernt (um dies oder jenes zu besichtigen) bis das Kommando zur Arbeit 
ruft. Der Steigerobmann beginnt sofort mit seiner Mannschaft seiner 
Tätigkeit.” 
6. Ist das Brand-Objekt gelöscht, und vom Kommando die Rückreise an- 
jeordnet, so hat sich jedes Mitglied auf das Signal “Abblasen” bei der 
;pritze einzufinden, die Geräte werden geordnet, die Mitglieder aufge- 
reichnet und man zieht in Corpore zurück.” 
"7. In allen Fällen befiehlt der Feuerwehr-Hauptmann oder dessen Stell- 
‚ertreter und [es} ist jedes Mitglied zu strengstem Gehorsam verpflichtet. 
/ergehen gegen diesen Punkt wird mit sofortiger Entlassung gebüsst 
8. Um die heranwachsenden Unkosten zu decken beschliesst die Aus- 
schussitzung, dass jedes Mitglied einen Jahresbeitrag von 50 Kr. zu zahlen 
2at, in die Vereins-Kassa.” 
Wie schon weiter oben erwähnt, konnte der 
Verein seine finanziellen Aufwendungen nie- 
nals allein durch die Mitgliederbeiträge 
decken. Die ebenfalls bereits angesprochene 
grosszügige Unterstützung der Freiwilligen 
?euerwehr in Vaduz durch öffentliche und pri- 
yate Gönner führte dann an der Jahresver- 
sammlung vom 27. Januar 1901 dazu, dass "in 
zrwägung des jetzigen günstigen Vermögens- 
standes die Jahresbeiträge (...) vorläufig für 
‚aufendes Jahr abgeschafft” wurden. 
Dass die Mitgliederbeiträge keineswegs den 
_öwenanteil in der Finanzbuchhaltung aus- 
machten, wird in der Jahresrechnung des Ver- 
ains pro 1897 augenfällig. Laut den im Proto- 
x<oll der zweiten Jahresversammlung vom 28. 
'anuar 1898 angeführten Angaben wurden von 
den 39 Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr 
Vaduz 19 Gulden und 50 Kreuzer als Jahresbei- 
:räge einbezahlt. Indessen hatte der Verein im 
selben Jahr “von der löblichen Gemeinde Vaduz 
arhalten 52 fl. 25 kr. welche nun zur Verteilung 
der Mitglieder gelangten”. Der “schlimmste 
Dunkt” der Jahresrechnung war der Einzug der 
3ussen in Höhe von 12 fl. 40 kr. Das macht 
deutlich, dass die in Punkt 1 der Vereins- 
ardnung wegen Zuspätkommens oder Weg- 
oleibens angedrohte Geldbusse relativ oft 
ıusgesprochen werden musste. 
Frühes Vereinsleben und erste Bewährungs- 
proben 
im Jahre 1897 traf sich der Verein (laut Jahres- 
bericht) auf jeweiliges Einberufen durch den 
lauptmann monatlich zu einer Übung. Doch 
der Verein blieb nicht nur unter sich, sondern 
as wurden bereits im ersten Vereinsjahr Kon- 
:akte zu benachbarten Feuerwehr-Vereinen 
aufgebaut. So “erging an unsern Verein die er- 
ste Einladung von dem löblichen Feuerwehr- 
‚erein Rankweil seinem Feuerwehrtag am 11 
‚uli gütigst beiwohnen zu wollen. Dieser Ein- 
‚.adung wurde mit Freude Folge geleistet und 
mit gutem Humor zog unser Verein dann 
abends vom dortigen Feste heimwärts”. Eine 
zweite Einladung zu einem Feuerwehrtag führ- 
;e die Vaduzer Feuerwehrleute dann am 29. 
August des Jahres zu einem Feuerwehrtag 
ıach Schellenberg. 
Bereits am 26. Februar 1897 halfen Vaduzer 
?7euerwehrleute bei der Bekämpfung eines 
*
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.