in der Hauptsache angebracht werden, andernfalls waren sie präkludiert (§ 441 Ö-CPO).533 f)Klageeinreichung und Verhandlung gleichentags Um in dringenden Fällen den Zivilprozess zu beschleunigen, konnte das Gericht die (erste) Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung bereits auf denjenigen Tag festlegen, an dem die Klage eingebracht worden war (§436 Ö-CPO).534 g)Effizientere Protokollierung Die Protokollierung vor Bezirksgericht sollte normalerweise, abgestellt auf den beabsichtigten Normalfall einer einzigen Tagsatzung mit been- deter mündlicher Streitverhandlung, im Sinne eines prozessökonomi- schen, weil kurzen und rasch abgefassten
Resümee-Protokolles535 gesche- hen. Nach geschlossener Verhandlung sollte der Richter sogleich deren Ergebnisse gegenüber den Parteien mündlich festhalten und sie darauf «in kürzester Fassung»536 zu Protokoll diktieren und dabei auf allfällige Schriftstücke oder dergleichen verweisen (§ 443 i. V. m. § 211 Abs. 1 Ö-CPO). Aufgrund des Diktates würde das Resümee-Protokoll direkt erstellt. Ausnahmsweise dürfte dies, falls «nothwendig oder zweckmä- ßig», auch schon vor dem Ende der mündlichen Verhandlung geschehen, wenn sie ausserordentlich lange oder über mehrere Tagsatzungen hin- weg dauerte, ihr Gegenstand sehr umfangreich war oder gute Gründe einem Zuwarten mit der Ergebnis-Protokollierung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung entgegenstanden (§ 443 i. V. m. § 211 Abs. 1 Ö-CPO). Weitere Erleichterungen der Protokollierung im Sinne der Prozess- ökonomie, später in der Praxis auch tatsächlich angewendet,537 wurden aufgestellt: Erstreckte sich eine mündliche Verhandlung auf mehrere Tagsatzungen und bedurfte es eines Beweisbeschlusses, so konnte das tatsächliche Vorbringen der Parteien ohne separate Protokollierung 227
II. Bezirksgerichtliches Verfahren 533Zum vorangehenden Absatz Klein, Bemerkungen CPO, S.342; Klein, Zivilprozeß- ordnung, S.267. 534Sachers, S.240 Fn. 74. 535Siehe Klein, Zivilprozeß, S.232f. 536Klein, Gesetzentwürfe, S.47. 537Sachers, S.240 Fn. 74 bezüglich den §§ 444 und 445 Ö-CPO.