4 Samstag, 20. Mai 2000
Landtag
Liechtensteiner Volksblatt
Das Votum von FBPL-Fraktionssprecher Gebhard Hoch zur Gründung des Registeramtes im Wortlaut
Ich werde diesem Gesetz nicht zu
stimmen. Dies liegt nicht an einem
speziellen Artikel dieser Vorlage.
Ich bin zur Überzeugung gelangt,
dass die grossen Nachteile dieser
Vorlage, die bei genauerem Hin
sehen ohnehin fragwürdigen Vor
teil klar überwiegen.
Die Regierung führt als Hauptargu
ment für die Notwendigkeit dieser Vor
lage Synergieeffekte, schwergewichtig
im Bereich der Informatik, ins Treffen.
Bei der Sachverschiedenheit von
Grundbuch und Öffentlichkeitsregister
habe ich aber meine Zweifel, ob sich
hier tatsächlich solche Synergieeffekte
erzielen lassen. Die in der ersten Lesung
von Abgeordneten vorgebrachten Ar
gumente, dass die zwei völlig verschie
denen Sachbereiche und die verschiede
nen Problemstellungen durch die Zu
sammenlegung unter eine Amtsleitung
nicht effizienter gelöst werden können,
haben mich überzeugt.
Bezüglich der Synergien scheint es so
zu kommen, dass für den rechtsanwen
denden Bürger insbesondere beim Öf
fentlichkeitsregister wohl eine Verkom
plizierung des Verfahrens stattfinden
wird. Denn die bisherige Praxis, dass ent
sprechende Anträge einfach bei der
Kanzlei des Landgerichtes eingereicht
werden können und alles weitere dann
von Landgerichtskanzlei und Öffent
lichkeitsregister in unkompliziertem
und sehr speditiven Vorgehen erledigt
wird, kann so nicht erhalten bleiben. Es
ist auch absolut störend, dass die von die
ser Vorlage insbesondere betroffenen
Interessenverbände, nämlich Rechtsan
waltskammer und Treuhändervereini
gung, wie auch das Landgericht bezüg
lich der Schaffung dieser Vorlage offen
bar nicht einbezogen worden sind.
Das heisst, es wurde keine Vernehm
lassung gemacht, was unverständlich ist.
Erst nach der ersten Lesung hat gemäss
Brief des Fürstlichen Obergerichtes
vom 10. April 2000 an den Landtag die
ses aus den Landeszeitungen von der
Regierungsvorlage zur Schaffung eines
Gesetzes über das Registeramt, und
dass der Landtag in erster Lesung darü
ber beraten und beschlossen hat, erfah
ren. Dieses Vorgehen der Regierung, bei
einer so wichtigen Strukturänderung die
Gerichtsbehörden, die hiervon direkt
betroffen sind, einfach zu übergehen
und deren kompetente Meinung nicht
einzuholen, ist schlichtweg skandalös
und unverantwortlich. Umso klarer
dann die Sprache des Fürstlichen Ober
gerichtes in seinem erwähnten Schrei
ben vom 10. April 2000, worin es die Zu
sammenlegung von Handelsregister
und Grundbuch klar und mit sehr logi
scher Begründung ablehnt. Ich zitiere
den Schlusssatz aus besagtem Schrei
ben: «Angesichts der nicht hoch genug
einzuschätzenden rechtlichen und auch
wirtschaftlichen Bedeutung der beiden
Register empfehlen wir daher, dem
Aspekt der Kontinuität und Rechtssi
cherheit besondere Achtung zu schen
ken und die beiden Ämter nicht ohne
Not aus dem bisherigen Gerichtsver
bund auszuscheiden.»
Mein Hauptargument gegen diese
Vorlage ist aber die Ablehnung von Ex
perimenten in Form eines liechtenstei
nischen Alleingangs hinsichtlich der
Führung von Grundbuch und Öffent
lichkeitsregister. Schon in der ersten Le
sung ist hierzu ausgeführt worden, dass
in Ländern mit Liechtenstein vergleich
barer Rechtsstruktur die Führung von
Grundbuch und Öffentlichkeitsregister
einhellig und seit Jahrhunderten der
Gerichtsbarkeit zugeordnet ist. Diese
FBPL-Fraktionsspff0er K ,<Gebhard Hoch:«Die Regierung Ist auch in weiterer Hin
sicht zu kritisierend Sie schreibt die Stelle des Amtsleiters filr das neue Registeramt
aus, bevor der L^ndtägdas Gesetz über die Zusammenlegung von Handelsregister
und Grundbuch in Behandlung gezogen, geschweige denn, beschlossen hat.»
Vorlage geht einen anderen Weg und
ermöglicht der Regierung, durch Wei
sungen an die zukünftig hinsichtlich der
Dienstaufsicht ihr unterstellten Beam
ten beim Grundbuch und Öffentlich
keitsregister in die Führung dieser bei
den Ämter direkt einzugreifen. Dies ist
meines Erachtens der falsche Weg. Die
Interessenverbände und das bisher
hiermit befasste Landgericht sind, wie
bereits erwähnt, bei der Erarbeitung
dieser Vorlage nicht einbezogen wor
den. Die Vorlage erscheint mir daher
ziemlich sorglos vorbereitet. Aufgrund
der Erfahrungen in jüngerer Vergan
genheit hinsichtlich Abenteuern mit
bisher gut funktionierenden Einrich
tungen läuten deshalb die Alarm
glocken, und das kann nur heissen, die
ser Gesetzesvorlage nicht zuzustim
men. Die Regierung ist auch in weiterer
Hinsicht zu kritisieren. Sie schreibt die
Stelle des Amtsleiters für das neue Re
gisteramt aus, bevor der Landtag das
Gesetz über die Zusammenlegung von
Handelsregister und Grundbuch in Be
handlung gezogen, geschweige denn,
beschlossen hat. Es kommt noch dicker,
sie hat bereits einen ausländischen
Juristen mit Wohnsitz im Ausland für
diese Top-Position in der öffentlichen
Verwaltung angestellt. Auch wenn sich
vielleicht keine inländischen Bewerber
auf die erste Ausschreibung gemeldet
haben, ist eine Schlüsselstelle in der
Verwaltung nicht ohne weiteres durch
einen nicht hier ansässigen Ausländer
zu besetzen, EWR hin oder her. Diese
Regierung hat das Gespür für die Be
findlichkeiten der einheimischen Be
völkerung total verloren, wie dieses und
viele andere Beispiele der jüngsten Ver
gangenheit zeigen. Ich beantrage, der
Schaffung eines Gesetzes über das Re
gisteramt nicht zuzustimmen.
Hohes
rentiert hohe Sicherheit
für die Kunden
Votum des FBPL-Abgeordneten Klaus Wanger zum. Geschäftsbericht der Landesbank im Wortlaut
Der Präsident des Verwaltungsrates
der Liechtensteinischen Landesbank
bezeichnete im vorliegenden Ge
schäftsbericht das Jahr 1999 als ein ins
gesamt erfolgreiches, wenn auch tur
bulentes Jahr. Erfolgreich präsentierte
sich einmal mehr das LLB-Stammhaus
in Vaduz, das einen Bruttogewinn von
227,2 Millionen Schweizerfranken und
einen Reingewinn von 107,8 Millionen
Schweizerfranken erwirtschaftete.
Dieses Ergebnis stellt eine neue Re
kordmarke in der Geschichte der
Liechtensteinischen Landesbank dar.
Urotz turbulentem Umfeld erhöhte sich
das Eigenkapital im Berichtsjahr von
1,41 Milliarden Schweizerfranken auf
1,56 Milliarden Schweizerfranken. Die
se ausgezeichnete Basis der eigenen
Mittel bietet somit den LLB-Kunden
eine sehr hohe Sicherheit. Ausserdem
konnte auf den durchschnittlich verfüg
baren eigenen Mitteln eine beachtliche
Rendite von 14,1 % erzielt werden.
Bemerkenswert scheint mir auch
nach wie vor die Bereitschaft als Markt
führer im Hypothekargeschäft, mit ei
nem Hypothekenbestand von ca. 45 %
in unserem Land, die Hypothekarzin
sen tief zu halten. Somit fördert und un
terstützt sie nachhaltig die private Ei
gentumsbildung und dokumentiert da
durch nicht zuletzt die Wertschätzung,
die sie auch dem kleinen und mittleren
Kunden entgegenbringt.
Ausserdem scheint mir auch bemer
kenswert die gezielte Förderung von
Neu- und Junguntemehmern durch die
Gewährung von Startkrediten. Dies ist
nach meiner Ansicht eine äusserst lo
benswerte Zielsetzung der Liechten
steinischen Landesbank. Sie wird somit
ihrem Ruf als Nr. 1 im und für das Land
Liechtenstein nach wie vor vollends ge
recht.
Neben diesen u.a. bedeutenden
volkswirtschaftlichen Beiträgen prä
sentiert und positioniert sich die Liech
tensteinische Landesbank heute aber
auch als erfolgreiche Universalbank
mit einer kundenorientierten Produkt
palette und einem innovativen Dienst
leistungsangebot. DerÄusbau des Pri
vate Banking, dessen ^Schwerpunkt in
der Anlagenberatung ünd in der Ver
mögensverwaltung lie£t, hat der LLB
mit über 32 MilliarderJ Schweizerfran
ken verwalteten Kundenvermögen be
reits heute einen Spitzenplatz im
Währungsraum Schwefe/ Liechtenstein
gesichert. Mit der Schaffung innovati
ver Fonds bietet die Laiidesbank zudem
als führendes Institut im Fondsgeschäft
in Liechtenstein attraktive Nischenpro
dukte den in- und ausländischen Kun
den für Ihre Geldanlagen an.
Zusammenfassend möchte ich fest
halten, dass wir als Volksvertreter nicht
nur stolz auf die Landesbank, sondern
auch dankbar für ihren volkswirtschaft
lichen Beitrag und den aus Steuern und
Dividenden beachtlichen Mitteizufluss
in der Höhe von ca. 51,5 Millionen
Schweizerfranken für unseren Staats
haushalt sein können.
Abschliessend möchte ich allen Or
ganen und besonders allen Mitarbeite
rinnen und Mitarbeitern der Liechten
steinischen Landesbank für den ausser-
gewöhnlichen Leistungsausweis im Jah
re 1999 Dank und Anerkennung aus
sprechen.
REKLAME
D, ROGEN
E I IVI S C H A T Z E. lUf
FEHLINFORMATION
«Jemand, der einmal Heroin pi
wird sofort süchtig.
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fi-iieSegi^^kiqlwDn^git:
Süchtig wird riqMrt v«i beort «riU
1 morgen, iftd<fe»eistat<8s Drogenpro-
Klaus Wanger (FBPL):«Zusammenfassend möchte ich festhalten, dä$s wir als Volksvertreter nicht nur stolz auf die Landes
bank, sondern auch dankbar filr ihren volkswirtschaftlichen Beitrag ufid den aus Steuern und Dividenden beachtlichen Mittei
zufluss in der Höhe von ca. 51,5 Millionen Franken filr unseren Staatshaushalt sein können.»
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