Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

4 Samstag, 20. Mai 2000 
Landtag 
Liechtensteiner Volksblatt 
Das Votum von FBPL-Fraktionssprecher Gebhard Hoch zur Gründung des Registeramtes im Wortlaut 
Ich werde diesem Gesetz nicht zu 
stimmen. Dies liegt nicht an einem 
speziellen Artikel dieser Vorlage. 
Ich bin zur Überzeugung gelangt, 
dass die grossen Nachteile dieser 
Vorlage, die bei genauerem Hin 
sehen ohnehin fragwürdigen Vor 
teil klar überwiegen. 
Die Regierung führt als Hauptargu 
ment für die Notwendigkeit dieser Vor 
lage Synergieeffekte, schwergewichtig 
im Bereich der Informatik, ins Treffen. 
Bei der Sachverschiedenheit von 
Grundbuch und Öffentlichkeitsregister 
habe ich aber meine Zweifel, ob sich 
hier tatsächlich solche Synergieeffekte 
erzielen lassen. Die in der ersten Lesung 
von Abgeordneten vorgebrachten Ar 
gumente, dass die zwei völlig verschie 
denen Sachbereiche und die verschiede 
nen Problemstellungen durch die Zu 
sammenlegung unter eine Amtsleitung 
nicht effizienter gelöst werden können, 
haben mich überzeugt. 
Bezüglich der Synergien scheint es so 
zu kommen, dass für den rechtsanwen 
denden Bürger insbesondere beim Öf 
fentlichkeitsregister wohl eine Verkom 
plizierung des Verfahrens stattfinden 
wird. Denn die bisherige Praxis, dass ent 
sprechende Anträge einfach bei der 
Kanzlei des Landgerichtes eingereicht 
werden können und alles weitere dann 
von Landgerichtskanzlei und Öffent 
lichkeitsregister in unkompliziertem 
und sehr speditiven Vorgehen erledigt 
wird, kann so nicht erhalten bleiben. Es 
ist auch absolut störend, dass die von die 
ser Vorlage insbesondere betroffenen 
Interessenverbände, nämlich Rechtsan 
waltskammer und Treuhändervereini 
gung, wie auch das Landgericht bezüg 
lich der Schaffung dieser Vorlage offen 
bar nicht einbezogen worden sind. 
Das heisst, es wurde keine Vernehm 
lassung gemacht, was unverständlich ist. 
Erst nach der ersten Lesung hat gemäss 
Brief des Fürstlichen Obergerichtes 
vom 10. April 2000 an den Landtag die 
ses aus den Landeszeitungen von der 
Regierungsvorlage zur Schaffung eines 
Gesetzes über das Registeramt, und 
dass der Landtag in erster Lesung darü 
ber beraten und beschlossen hat, erfah 
ren. Dieses Vorgehen der Regierung, bei 
einer so wichtigen Strukturänderung die 
Gerichtsbehörden, die hiervon direkt 
betroffen sind, einfach zu übergehen 
und deren kompetente Meinung nicht 
einzuholen, ist schlichtweg skandalös 
und unverantwortlich. Umso klarer 
dann die Sprache des Fürstlichen Ober 
gerichtes in seinem erwähnten Schrei 
ben vom 10. April 2000, worin es die Zu 
sammenlegung von Handelsregister 
und Grundbuch klar und mit sehr logi 
scher Begründung ablehnt. Ich zitiere 
den Schlusssatz aus besagtem Schrei 
ben: «Angesichts der nicht hoch genug 
einzuschätzenden rechtlichen und auch 
wirtschaftlichen Bedeutung der beiden 
Register empfehlen wir daher, dem 
Aspekt der Kontinuität und Rechtssi 
cherheit besondere Achtung zu schen 
ken und die beiden Ämter nicht ohne 
Not aus dem bisherigen Gerichtsver 
bund auszuscheiden.» 
Mein Hauptargument gegen diese 
Vorlage ist aber die Ablehnung von Ex 
perimenten in Form eines liechtenstei 
nischen Alleingangs hinsichtlich der 
Führung von Grundbuch und Öffent 
lichkeitsregister. Schon in der ersten Le 
sung ist hierzu ausgeführt worden, dass 
in Ländern mit Liechtenstein vergleich 
barer Rechtsstruktur die Führung von 
Grundbuch und Öffentlichkeitsregister 
einhellig und seit Jahrhunderten der 
Gerichtsbarkeit zugeordnet ist. Diese 
FBPL-Fraktionsspff0er K ,<Gebhard Hoch:«Die Regierung Ist auch in weiterer Hin 
sicht zu kritisierend Sie schreibt die Stelle des Amtsleiters filr das neue Registeramt 
aus, bevor der L^ndtägdas Gesetz über die Zusammenlegung von Handelsregister 
und Grundbuch in Behandlung gezogen, geschweige denn, beschlossen hat.» 
Vorlage geht einen anderen Weg und 
ermöglicht der Regierung, durch Wei 
sungen an die zukünftig hinsichtlich der 
Dienstaufsicht ihr unterstellten Beam 
ten beim Grundbuch und Öffentlich 
keitsregister in die Führung dieser bei 
den Ämter direkt einzugreifen. Dies ist 
meines Erachtens der falsche Weg. Die 
Interessenverbände und das bisher 
hiermit befasste Landgericht sind, wie 
bereits erwähnt, bei der Erarbeitung 
dieser Vorlage nicht einbezogen wor 
den. Die Vorlage erscheint mir daher 
ziemlich sorglos vorbereitet. Aufgrund 
der Erfahrungen in jüngerer Vergan 
genheit hinsichtlich Abenteuern mit 
bisher gut funktionierenden Einrich 
tungen läuten deshalb die Alarm 
glocken, und das kann nur heissen, die 
ser Gesetzesvorlage nicht zuzustim 
men. Die Regierung ist auch in weiterer 
Hinsicht zu kritisieren. Sie schreibt die 
Stelle des Amtsleiters für das neue Re 
gisteramt aus, bevor der Landtag das 
Gesetz über die Zusammenlegung von 
Handelsregister und Grundbuch in Be 
handlung gezogen, geschweige denn, 
beschlossen hat. Es kommt noch dicker, 
sie hat bereits einen ausländischen 
Juristen mit Wohnsitz im Ausland für 
diese Top-Position in der öffentlichen 
Verwaltung angestellt. Auch wenn sich 
vielleicht keine inländischen Bewerber 
auf die erste Ausschreibung gemeldet 
haben, ist eine Schlüsselstelle in der 
Verwaltung nicht ohne weiteres durch 
einen nicht hier ansässigen Ausländer 
zu besetzen, EWR hin oder her. Diese 
Regierung hat das Gespür für die Be 
findlichkeiten der einheimischen Be 
völkerung total verloren, wie dieses und 
viele andere Beispiele der jüngsten Ver 
gangenheit zeigen. Ich beantrage, der 
Schaffung eines Gesetzes über das Re 
gisteramt nicht zuzustimmen. 
Hohes 
rentiert hohe Sicherheit 
für die Kunden 
Votum des FBPL-Abgeordneten Klaus Wanger zum. Geschäftsbericht der Landesbank im Wortlaut 
Der Präsident des Verwaltungsrates 
der Liechtensteinischen Landesbank 
bezeichnete im vorliegenden Ge 
schäftsbericht das Jahr 1999 als ein ins 
gesamt erfolgreiches, wenn auch tur 
bulentes Jahr. Erfolgreich präsentierte 
sich einmal mehr das LLB-Stammhaus 
in Vaduz, das einen Bruttogewinn von 
227,2 Millionen Schweizerfranken und 
einen Reingewinn von 107,8 Millionen 
Schweizerfranken erwirtschaftete. 
Dieses Ergebnis stellt eine neue Re 
kordmarke in der Geschichte der 
Liechtensteinischen Landesbank dar. 
Urotz turbulentem Umfeld erhöhte sich 
das Eigenkapital im Berichtsjahr von 
1,41 Milliarden Schweizerfranken auf 
1,56 Milliarden Schweizerfranken. Die 
se ausgezeichnete Basis der eigenen 
Mittel bietet somit den LLB-Kunden 
eine sehr hohe Sicherheit. Ausserdem 
konnte auf den durchschnittlich verfüg 
baren eigenen Mitteln eine beachtliche 
Rendite von 14,1 % erzielt werden. 
Bemerkenswert scheint mir auch 
nach wie vor die Bereitschaft als Markt 
führer im Hypothekargeschäft, mit ei 
nem Hypothekenbestand von ca. 45 % 
in unserem Land, die Hypothekarzin 
sen tief zu halten. Somit fördert und un 
terstützt sie nachhaltig die private Ei 
gentumsbildung und dokumentiert da 
durch nicht zuletzt die Wertschätzung, 
die sie auch dem kleinen und mittleren 
Kunden entgegenbringt. 
Ausserdem scheint mir auch bemer 
kenswert die gezielte Förderung von 
Neu- und Junguntemehmern durch die 
Gewährung von Startkrediten. Dies ist 
nach meiner Ansicht eine äusserst lo 
benswerte Zielsetzung der Liechten 
steinischen Landesbank. Sie wird somit 
ihrem Ruf als Nr. 1 im und für das Land 
Liechtenstein nach wie vor vollends ge 
recht. 
Neben diesen u.a. bedeutenden 
volkswirtschaftlichen Beiträgen prä 
sentiert und positioniert sich die Liech 
tensteinische Landesbank heute aber 
auch als erfolgreiche Universalbank 
mit einer kundenorientierten Produkt 
palette und einem innovativen Dienst 
leistungsangebot. DerÄusbau des Pri 
vate Banking, dessen ^Schwerpunkt in 
der Anlagenberatung ünd in der Ver 
mögensverwaltung lie£t, hat der LLB 
mit über 32 MilliarderJ Schweizerfran 
ken verwalteten Kundenvermögen be 
reits heute einen Spitzenplatz im 
Währungsraum Schwefe/ Liechtenstein 
gesichert. Mit der Schaffung innovati 
ver Fonds bietet die Laiidesbank zudem 
als führendes Institut im Fondsgeschäft 
in Liechtenstein attraktive Nischenpro 
dukte den in- und ausländischen Kun 
den für Ihre Geldanlagen an. 
Zusammenfassend möchte ich fest 
halten, dass wir als Volksvertreter nicht 
nur stolz auf die Landesbank, sondern 
auch dankbar für ihren volkswirtschaft 
lichen Beitrag und den aus Steuern und 
Dividenden beachtlichen Mitteizufluss 
in der Höhe von ca. 51,5 Millionen 
Schweizerfranken für unseren Staats 
haushalt sein können. 
Abschliessend möchte ich allen Or 
ganen und besonders allen Mitarbeite 
rinnen und Mitarbeitern der Liechten 
steinischen Landesbank für den ausser- 
gewöhnlichen Leistungsausweis im Jah 
re 1999 Dank und Anerkennung aus 
sprechen. 
REKLAME 
D, ROGEN 
E I IVI S C H A T Z E. lUf 
FEHLINFORMATION 
«Jemand, der einmal Heroin pi 
wird sofort süchtig. 
ttßfWT^ 
fi-iieSegi^^kiqlwDn^git: 
Süchtig wird riqMrt v«i beort «riU 
1 morgen, iftd<fe»eistat<8s Drogenpro- 
Klaus Wanger (FBPL):«Zusammenfassend möchte ich festhalten, dä$s wir als Volksvertreter nicht nur stolz auf die Landes 
bank, sondern auch dankbar filr ihren volkswirtschaftlichen Beitrag ufid den aus Steuern und Dividenden beachtlichen Mittei 
zufluss in der Höhe von ca. 51,5 Millionen Franken filr unseren Staatshaushalt sein können.» 
F E H L - 
I l\J F O R M ATI O I\1 E l\l 
DURC HSCH A U E I\1
	        

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