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V Reformmöglichkeiten
Zusammenfassend kann f es tgehalten wer den, dass einige B es timmungen im
Schweizer Sex ualstrafrecht angepasst wer den sollt en. Wie ber eits er wähnt wur de,
überlässt die EMRK und die IK den Ländern einen grosszügigen Gestaltungsfrei -
raum. Es s tellt sich nun die Frage, was alles geänd ert wer den s ollte und wie diese
Ver änder ungen erfolgen könnten .
Allen voran müsste sich der Ge s etzgeber ents chei den, welches M odell eines kon-
sensbasierten Sex ualtatbe s tands umges etzt wer den soll. Wie bereits unter dem
Punkt IV. dar gelegt wurde und auch die Pr obleme, die Deuts chland in ihrer Ums et-
zung hat, zeigen, ist m.E. das Z us timmungs modell , die «Ja-ist-Ja»-Regel, zu emp-
f ehlen. Unter ander em , da mit dies er Regel der umfassendere Schutz der sexuellen
Selbs tbes timmung gewähr leis tet wer den
kann.217
Zu
ents cheiden wäre auch, in welchem Bereich das Strafmass für einen konsensba-
sierten Sex ualtatbes tand f es tzulegen wäre und ob eine eventuelle Anpassung des
Strafmasses der Ver gewaltigung nach Art. 190 StGB angezeigt wäre. Versucht wer-
den kann eine Gewichtung der Delikte durch die eine Bestimmung der Tatschwere
erfolgen kann; bspw. hat die körperl iche Integrität Vorrang vor mater iellen Wer ten.
Dabei bes teht dennoch das Pr oblem, wie Delik te z ueinander in B eziehung ges etzt
wer den
können.218
Auch die IK gibt in Art. 45 IK nur den Ans atzpunkt, dass die
Sanktion angemessen und abs chr eckend sein soll und der Schwer e des Delikts
R echnung zu tr agen hat. PRUIN s chlägt vor, Traumaexpert(inn)en miteinzubezie-
hen, um zu klär en, inwieweit Eingriffe in die sexuelle Selbs tbes timmung durch eine
Missachtung des Kons en sprinzips auch ohne Vor handens ein von Nötigungs mittel
zu tr aumatis chen Ver letzungen führen
können.219
In erster Linie s ollte s päter bei
den Ur teilen eine Strafe, die der Schwer e der S chuld ( Ver geltungs theor ie) ent-
spricht, ausgesprochen wer den
können.220
In
der Botschaft zur Ha rmonisierung der Strafrahmen wurde hins ichtlich Art. 190
Abs. 1 StGB ausgeführt, dass beabs ichtigt wird, die der zeitige Mindeststrafe von
217
S UTER, S. 52 Rz. 104; vgl. dazu S. 18 f.
218
BOMMER, S. 269.
219
P RUIN, S. 158.
220
Dazu oben S. 3. 3.