30
vor.177
Dazu kommt, wie ber eits oben ausgeführt, dass eine objektive Sicht einer
dur chs chnittlichen Person allenf alls nicht angebr acht sein kann, wenn zwis chen den
Par teien ein ber eits länger andauer ndes Ver hältnis bes teht, indem eine eigene Art
und Weise der Kommunikation auf gebaut wurde.
b Die Ums etzung eines fahrlässigen Ver gew a ltigungs tatbes tands in
Schweden
«A person who commits an act referred to in Secion 1 and is grossly negligent
regarding the fact that the other person is not parti cipating voluntar ily gui lty
of negligent rape and is s entenced to impr is onment for at most four years. If,
in views of the circumstances, the act is less serious, the person shall not be
held responsible.» (6 kap. § 1a BRB)
Wie ber eits oben er wähnt, bes teht auch bei 6 kap. § 1 BRB die Schwier igkeit zu
beweis en, dass eine bes chuldigte Person um das f ehlende Einverständnis wusste.
Aus dies em Grund hat Schweden mit 6 kap. § 1a BRB einen Fahr läs s igkeits tatbe -
stand geschaffen, mit dem die grobfahrlässige Annahme eines nicht vor handenen
Einverständnisses unter Strafe ges tellt
wird.178
Nach s chwedis chem Recht wird
Grobfahrlässigkeit als bewusste Fahrlässigkeit oder s chwer wiegender e For men un-
bewusster Fahrlässigkeit ums chr ieben. Die Überprüfung bes teht dar in, ob die Per-
son alle notwendigen Dinge getan hat, die sie tun konnte, um festzustellen, ob die
Zustimmung tats ächlich er teilt
wurde.179
Bestraft wird f olglich in jenen Fällen, in
denen der Täter weiss, dass das Opfer nicht einver s tanden sein konnte und die se-
x uellen Handlungen tr otzdem vollzog oder in denen dem Täter vorgeworfen wird,
dass das Opfer nicht einver s tanden sein
konnte.180
Eine Studie von Brå zeigt, dass das Ger icht teilwe ise Schwier igkeiten hat, zu ent-
s cheiden, ob der B es chuldigte wusste, dass das Opfer keinen Ges chlechts ver kehr
wollte, sowie ob er wusste, dass ein grosses Risiko bes tand, dass dies der Fall war
und er das Risiko in Kauf nahm (Eventualvorsatz). Wusste er, dass dies es Risiko
bes tand (fahrlässige Ver gewaltigung) oder glaubte er wir klich, dass das Opfer aus
freiem Willen teilnahm und dass seine Über zeu gung als vernünftig anges ehen
177
S UTER, S. 59 Rz. 121.
178
S UTER, S. 49 Rz. 95.
179
HOFVER BERG.
180
S UTER, S. 49f. Rz. 96. 96.