Volltext: Ist der Vergewaltigungstatbestand noch zeitgemäss? Diskussion des Art. 190 StGB und Rechtsvergleich

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vor.177 
Dazu kommt, wie ber eits oben ausgeführt, dass eine objektive Sicht einer 
dur chs chnittlichen Person allenf alls nicht angebr acht sein kann, wenn zwis chen den 
Par teien ein ber eits länger andauer ndes Ver hältnis bes teht, indem eine eigene Art 
und Weise der Kommunikation auf gebaut wurde.   
b Die Ums etzung eines fahrlässigen Ver gew a ltigungs tatbes tands in 
Schweden 
«A person who commits an act referred to in Secion 1 and is grossly negligent 
regarding the fact that the other person is not parti cipating voluntar ily gui lty 
of negligent rape and is s entenced to impr is onment for at most four years. If, 
in views of the circumstances, the act is less serious, the person shall not be 
held responsible.» (6 kap. § 1a BRB) 
Wie ber eits oben er wähnt, bes teht auch bei 6 kap. § 1 BRB die Schwier igkeit zu 
beweis en, dass eine bes chuldigte Person um das f ehlende Einverständnis wusste. 
Aus dies em Grund hat Schweden mit 6 kap. § 1a BRB einen Fahr läs s igkeits tatbe - 
stand geschaffen, mit dem die grobfahrlässige Annahme eines nicht vor handenen 
Einverständnisses unter Strafe ges tellt 
wird.178 
Nach s chwedis chem Recht wird 
Grobfahrlässigkeit als bewusste Fahrlässigkeit oder s chwer wiegender e For men un- 
bewusster Fahrlässigkeit ums chr ieben. Die Überprüfung bes teht dar in, ob die Per- 
son alle notwendigen Dinge getan hat, die sie tun konnte, um festzustellen, ob die 
Zustimmung tats ächlich er teilt 
wurde.179 
Bestraft wird f olglich in jenen Fällen, in 
denen der Täter weiss, dass das Opfer nicht einver s tanden sein konnte und die se- 
x uellen Handlungen tr otzdem vollzog oder in denen dem Täter vorgeworfen wird, 
dass das Opfer nicht einver s tanden sein 
konnte.180 
Eine Studie von Brå zeigt, dass das Ger icht teilwe ise Schwier igkeiten hat, zu ent- 
s cheiden, ob der B es chuldigte wusste, dass das Opfer keinen Ges chlechts ver kehr 
wollte, sowie ob er wusste, dass ein grosses Risiko bes tand, dass dies der Fall war 
und er das Risiko in Kauf nahm (Eventualvorsatz). Wusste er, dass dies es Risiko 
bes tand (fahrlässige Ver gewaltigung) oder glaubte er wir klich, dass das Opfer aus 
freiem Willen teilnahm und dass seine Über zeu gung als vernünftig anges ehen 
                                                
177 
  S UTER, S. 59 Rz. 121. 
178 
  S UTER, S. 49 Rz. 95. 
179 
  HOFVER BERG. 
180 
  S UTER, S. 49f. Rz. 96. 96.
	        

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