Volltext: Ist der Vergewaltigungstatbestand noch zeitgemäss? Diskussion des Art. 190 StGB und Rechtsvergleich

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Ein e r teiltes Einverständnis kann s odann auch je der zeit widerrufen werden, dies 
muss wieder um entweder in Wort oder Tat aus gedr ückt 
werden.161 
Währ end der Kons ultations phas e gab es neben viel Zustimmung auch insofern Kri- 
tik, als dass angemer kt wur de, dass die R egelung in der Praxis wohl schwierig 
dur chzus etzen sein wer de, da schwierig zu bewer t en sei, ob eine E inwilligung ge- 
geben wurde und welche konkr eten Handlungen strafbar wär en, da der Gesetzestext 
unklar sei. Die Befürchtung bes tand, dass mehr Fälle von Ver gewaltigungen (Ge- 
s chlechts ver kehr ohne die erforderliche Zustimmu ng) gemeldet, aber gleichzeitig 
weniger Fälle vor Ger icht gebr acht wer den und noch weniger zu Ver ur teilungen 
führen 
würden.162 
  
Zu der Frage wie die Erwägungen zur Prüfung des Vor liegens einer E inwilligung 
gem. der «Ja-ist-Ja»-Regel verlaufen können, wird im Folgenden ein Beispiel aus 
der s chwedis chen Praxis beleuchtet: 
Im Fall No. B 1200- 19 vom 11. Juli 2019 bspw. s tellte der Oberste Ger ichts hof fest, 
dass die Staats an waltschaft nicht bewies en hat, dass der B es chuldigte wusste oder 
verstand, dass das Opfer keinen Ges chlechts ver k ehr mit ihm haben wollte . Das 
nicht vor handene Einverständnis wurde dann unter ander em dadur ch nachgewie- 
sen, dass das Opfer dem B es chuldigten zuvor eine Nachr icht ges chickt hatte, in der 
es ihm mitteilte, dass es keinen Ges chlechts ver ke hr mit ihm haben wollte. Nach 
Ans icht des Ger ichts war diese Nachr icht ausreic hend, damit dem B es chuldigten 
klar war, dass das Opfer an keiner sex uellen Hand lung teilnehmen wollte . Zudem 
gingen aus den Aussagen des B eklagten hervor, dass er sich nicht s icher war, ob 
die betroffene Person Ges chlechts ver kehr mit ihm haben wollte und als er die se- 
x uellen Handlungen vor nahm, er sich nicht s icher war, ob sie über haupt wach war. 
In der Erwägung geht zudem hervor, dass der B es chuldigte sich nicht s icher war, 
wie die Situation zu deuten war. Das Ger icht s tellte am Ende fest, dass sich der 
B es chuldigte des Risikos bewusst war, dass das Opfer nicht freiwillig an den sexu- 
ellen Handlungen teilnehmen wür de. Dies es Bewusstsein hielt an, als er die sexu- 
ellen Handlungen vollzog. Er handelte demnach bewusst 
fahrlässig.163 
  
                                              
161 
  S UTER, S. 48 f. Rz. 94. 
162 
  HOFVER BERG. 
163 
 Original Entscheid abrufbar unter: https://perma.cc/GTJ5-V9E8 
Aufarbeitung des Urteils in englischer Sprache abrufbar unter: https://www.loc.gov/item/glo- 
bal-legal-monitor/2019-07-17/sweden-supreme-court-defines-negligent-rape/. bal-legal-monitor/2019-07-17/sweden-supreme-court-defines-negligent-rape/.
	        

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