Volltext: Ist der Vergewaltigungstatbestand noch zeitgemäss? Diskussion des Art. 190 StGB und Rechtsvergleich

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Kriterium der Erkennbarkeit anhand des tats ächlichen kommunikativen Ver haltens 
des Opfers beur teilt 
wird.155 
  
c Die Ums etzung der Regel im Schwedischen Strafrecht 
Demgegenüber normierte der s chwedis che Ges etz geber die R egelung wie folgt:   
«A person who performs sexual intercourse, or some other sexual act that in 
view of the seriousness of the violation is compa rable to sexual intercourse, 
with a person who is not par ticipating voluntar ily is guilty of rape and is sen- 
tenced to impr is onment for at least two and at most six years. When assessing 
whether voluntar ines s was expressed by word or deed or in some other way. 
A person can never be considered to be par ticipati ng voluntar ily if: 
[…]»156 
(6 kap. § 1 BRB) 
  
Schweden ges taltete die Bestimmung nach der 
«Ja-ist-Ja»-Regel.157 
Als gül tiges 
Einverständnis zu sex uellen Handlungen gilt nur jene, die freiwillig erfolgt. Dabei 
ist gleichgültig, in welcher Form die Kommunik ation erfolgt, sei es ver bal über 
Wort oder konkludent über eine 
Handlung.158 
Sex uelle Handlungen, die auf einer 
s tills chweigenden Zustimmung ber uhen, s tellen nicht automatis ch eine Ver gewal- 
tigung dar. Die s tille Zustimmung muss jedoch bewies en wer den. Dafür muss die 
Situation in ihrer Ges amtheit beleuchtet wer den, um erörtern zu können, ob tats äch- 
lich eine s tille Zustimmung 
vorlag.159 
In Ziff. 1-3 leg. cit. wer den s odann jene Situationen ums chr ieben, in denen sex uelle 
Handlungen niemals als freiwillig anges ehen werden können. Um eine Ver gewal- 
tigung handelt es sich demnach immer bei sex uellen Handlungen aufgrund Gewalt, 
Andr ohung einer Straftat oder Verb r eitung negative r In f or mationen. Auch der Voll- 
zug an bewusstlosen Personen, bei Personen die grosse Angst haben oder unter 
Drogen-/ Alkoholeinf lus s s tehen und die Abhäng igkeit aus genutzt wird, sind er- 
fasst.160 
  
                                              
155 
  H ÖRNLE, S. 16. 
156 
  Offizielle Übersetzung des «brottsbalken» (The Swedish Criminal Code), SFS 1962:700. 
157 
 Vgl. P RUIN, S. 132. 
158 
  S UTER, S. 48 Rz. 94. 
159 
  HOFVER BERG. 
160 
  HOFVER BERG.   HOFVER BERG.
	        

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