Volltext: Ist der Vergewaltigungstatbestand noch zeitgemäss? Diskussion des Art. 190 StGB und Rechtsvergleich

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ver bal oder durch ents pr echende Ges tik (bspw. ab wenden) oder konkludentes Han- 
deln (bspw. weinen) mitgeteilt wer den. Nicht aus r eichend ist eine blosse inner e Ab- 
lehnung der betroffenen Person. Der Täter muss den entgegens tehenden Willen der 
betroffenen Person er kennen oder zumindes t ernstlich für mög lich halten und sich 
damit abf inden, dass er gegen den Willen der Person handelt. Pr oblematis ch ist der 
Fall, wenn die betroffene Person angs tmotivier t versteinert und die Tat passiv über 
sich er gehen 
lässt.149 
  
b Die Ums etzung im Deuts chen Strafrecht 
Auch Deuts chland folgt mit s einer Revision dem M odell der «Nein-ist-Nein»-Re - 
gel und statuiert in § 177 D- StGB f olgende 
Bestimmung:150 
«§ 177 Sex ueller Übergriff; sex uelle Nötigung; Ver gewaltigung 
(1) Wer gegen den er kennbar en 
Willen151 
einer anderen Person sex uelle 
Handlungen an dies er Person vor nimmt oder von ihr vor nehmen lässt oder 
diese Person zur Vor nahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von 
einem Dr itten bes timmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs M onaten bis zu 
fünf Jahren bestraft.» 
  
Abs. 1 leg. cit. s tellt den Gr undtatbes tand des sexuellen Übergriffs dar und setzt die 
Vor nahme sexueller Handlungen gegen den er kennbar en Willen unter 
Strafe.152 
Das Kriterium der Erkennbarkeit ist erfüllt, wenn das Opfer den entgegens tehenden 
Willen aus dr ücklich (verbal) oder konkludent (z.B. durch Weinen oder Abwenden) 
äussert.153 
Ander s als bei einer «Ja-ist-Ja»-Regel ist demnach ein blosser inner e r 
Vor behalt nicht 
ausreichend.154 
Der entgegens tehende Wille des Opfers führt somit 
nicht an sich zur Strafbarkeit, sondern der Wille muss zudem aus Sicht eines objek- 
tiven Dr itten er kennbar gewes en sein. Dies könnte sich als pr oblematis ch erweisen, 
da die R echts anwendung an ihre Grenzen der Obj ektivität stossen kann, da sie an- 
f ällig ist für Subjekt ivität und Folger ungen wie: «U nter dies en Ums tänden kann die 
Person das nicht gewollt haben». Ver mieden werden könnte dies, indem das 
                                                
149 
 Zum gesamten WK-PHILIPP, § 205a StGB N 3 ff. 
150 
 MAY, S. 131 f.   
151 
 Die kursive Schreibweise wurde hinzugefügt. 
152 
 MAY, S. 130. 
153 
  H ÖRNLE, S. 16. 
154 
  S UTER, S. 46 Rz. 89. 89.
	        

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