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benötigt wird.
Schliesslich sei erwähnt, dass noch die unzähligen Patronate infolge der B oden-
reform abzulösen sein werden und an Steuern, die Kriegssteuern und die la uf enden
Einkommenssteuern der Jahre 1919 bis 1926 liquidiert werden mussten.
Bei Beachtung des Gesamtbesitzes in Oesterreich, in der Čechoslovakei, im Fürs-
tentume und in Deutschland, ergibt sich folgende Zusammenstellung:
Im Jahre 1919 betrug der Gesamtbesitz ha 184.322
Im Jahre 1927 bei Beachtung der Bodenreform und der Abverkäufe
b eträgt derselb e annähernd « 111.600
so dass eine V erminderung von ha 72.722
resultiert, was einem Abgang von rund 40 %
gleichkommt.
Es muss auch erwähnt werden, dass infolge des wirtschaft lichen Niederganges in
Oesterreich der österreichische Besitz nicht nur ertragslos war, sondern zie mliche In-
vestitionen zur Behebung der Kriegswirtschaft gemach t werden mussten. Die son stigen
österreichischen V ermögenswerte, insbesondere Werteff ekten, sind wertlos geworden
und auch die Kriegsanleihe der fürstlichen Pensionsfonde im Betrag von 34,000.000
Goldkronen musste gä nzlich abgeschrieben werden. Des Weiteren wurde in Oester-
reich auch ausser den laufenden Steuern die Zwangsanleihe eingehoben.
Zusammenfassend muss somit festgestellt wer den, dass die V ermögenswerte nicht
mehr 50 % der seinerzeitigen Friedenswerte betragen und auch diese 50 % sind durch
die weitere W älderreform bedroht.
Olmütz, am 26. November 1927.
Der fürstliche Rechnungsdirektor:“
[Unterschrift (Zatloukal)]
Aus den obigen Darstellungen lässt sich erklären, dass die Geschichte des Hauses
und des Staates Liechtenstein in der Zeit nach dem Ersten W eltkrieg eng verwoben
war. Das Haus hatte mit dem Zusammenbruch der österreichisch-ungarischen Mon-
archie eine wichtige Grundlage seiner politischen und wirtschaft liche n Existenz verlo-
ren. Für die weitere internationale A nerkenn ung des Hauses erwies sich das souveräne
Fürstentum als ein wichtiger „save haven“. Der Staat seinerseits war auf die materielle
Unterstützung durch das Haus Liechtenstein angewiesen. Nur so konnte der Staat die
immensen fi na nzie llen und wirtschaft lichen Einbrüche über winden. Das V erhältnis
von Haus und Staat Liechtenstein kann deshalb bildlich gesprochen mit einem Giebel-
dach verglichen werden: Die beiden Hälft en stützen sich gegenseitig und schützen so
das gemeinsam bewohnte Haus.