Volltext: Das Haus Liechtenstein und seine Beziehungen zur Tschechoslowakei nach dem Ersten Weltkrieg

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benötigt wird. 
Schliesslich sei erwähnt, dass noch die unzähligen Patronate infolge der B oden- 
reform abzulösen sein werden und an Steuern, die Kriegssteuern und die la uf enden 
Einkommenssteuern der Jahre 1919 bis 1926 liquidiert werden mussten. 
Bei Beachtung des Gesamtbesitzes in Oesterreich, in der Čechoslovakei, im Fürs- 
tentume und in Deutschland, ergibt sich folgende Zusammenstellung: 
Im Jahre 1919 betrug der Gesamtbesitz         ha 184.322 
Im Jahre 1927 bei Beachtung der Bodenreform und der Abverkäufe 
b eträgt derselb e annähernd          «   111.600 
so dass eine V erminderung von            ha 72.722 
resultiert, was einem Abgang von rund            40 % 
gleichkommt. 
Es muss auch erwähnt werden, dass infolge des wirtschaft lichen Niederganges in 
Oesterreich der österreichische Besitz nicht nur ertragslos war, sondern zie mliche In- 
vestitionen zur Behebung der Kriegswirtschaft   gemach t werden mussten. Die son stigen 
österreichischen V ermögenswerte, insbesondere Werteff ekten, sind wertlos geworden 
und auch die Kriegsanleihe der fürstlichen Pensionsfonde im Betrag von 34,000.000 
Goldkronen musste gä nzlich abgeschrieben werden. Des Weiteren wurde in Oester- 
reich auch ausser den laufenden Steuern die Zwangsanleihe eingehoben. 
Zusammenfassend muss somit festgestellt wer den, dass die V ermögenswerte nicht 
mehr 50 % der seinerzeitigen Friedenswerte betragen und auch diese 50 % sind durch 
die weitere W älderreform bedroht. 
Olmütz, am 26. November 1927. 
Der fürstliche Rechnungsdirektor:“ 
[Unterschrift  (Zatloukal)] 
Aus den obigen Darstellungen lässt sich erklären, dass die Geschichte des Hauses 
und des Staates Liechtenstein in der Zeit nach dem Ersten W eltkrieg eng verwoben 
war. Das Haus hatte mit dem Zusammenbruch der österreichisch-ungarischen Mon- 
archie eine wichtige Grundlage seiner politischen und wirtschaft liche n Existenz verlo- 
ren. Für die weitere internationale A nerkenn ung des Hauses erwies sich das souveräne 
Fürstentum als ein wichtiger „save haven“. Der Staat seinerseits war auf die materielle 
Unterstützung durch das Haus Liechtenstein angewiesen. Nur so konnte der Staat die 
immensen fi na nzie llen und wirtschaft lichen Einbrüche über winden. Das V erhältnis 
von Haus und Staat Liechtenstein kann deshalb bildlich gesprochen mit einem Giebel- 
dach verglichen werden: Die beiden Hälft en stützen sich gegenseitig und schützen so 
das gemeinsam bewohnte Haus.
	        

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