Volltext: Das Haus Liechtenstein und seine Beziehungen zur Tschechoslowakei nach dem Ersten Weltkrieg

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Mit Erfolg konnten diese Ziele in Wien und in Bern mit der Errichtung von Gesandt- 
schaft en verwirklicht werden. W eiter e Bemühungen dieser Art in Paris oder im Vati- 
kanstaat scheiterten. 
Bericht der Zentraldirektion des Hauses Liechtenstein vom 26. November 1927. 
Die Bodenreform in der T schechoslowakei beschäft igte die V erwaltung des Besitzes 
des Hauses Liechtenstein in hohem 
Masse.16 
Die „staatlichen Umwälzungen im Bereiche der besta ndenen österr. ungar. Monar- 
chie“ bedingten V eränderungen in der V erwaltung des G üterbesitzes des Hauses Li ech- 
tenstein.17 
Auf den 1. Dezember 1919 ordnete Fürst Johann II. die Errichtung einer 
„Fürst Liechtenstein ’ sche[n] Ka binettskanzlei “ 
an.18 
Ihre Aufgabe war der Dienst um 
die höchste P erson des Fürsten, die Ausfertigung und Evidenzhaltung der höchsten Reso- 
lutionen und Überwachung der Haushofh altung. Vorstand der Ka binettskanzlei war der 
Hofsekretär Josef Martin mit dem Titel „Fürstlicher 
Kabinettssekretär“ .19 
Mit dem Organisationsstatut vom 4. November 1920 erhielt die Kabinettskanzlei 
den offi  ziellen Titel „Kabinettskanzlei des regierenden Fürsten von 
Liechtenstein “ .20 
Ihr 
Standort war der jeweilige Aufenthaltsort des Fürsten. Gemäss diesem Statut hatte die 
Kabinettskanzlei den gesamten Dienst um die Person des Fürsten zu 
leiten.21 
Sie nahm 
auch die an den Fürsten gerichteten Eingaben entgegen, vermittelte den schrift lichen Ver- 
kehr zwischen dem Fürsten und den fürstlichen Amtsstellen und vermittelte Audienzen. 
Die Hofk anzlei wurde umbenannt in „Fürstlich Liechtenstein ’ sche Zentralkanzlei“ , 
mit Sitz in 
Wien.22 
Die Kabinettskanzlei und die Zentralkanzlei ha tten alle Angelegen- 
heiten des Hauses Liechtenstein zu besorgen. Wenn es sich jedoch um eine diplomati- 
sche Vertretung oder um eine V ertretungsangelegenheit des Landes Liechtenstein han- 
delte, so fi elen diese der liechtensteinischen Gesandtschaft  in Wien zu. 
Neben die sen Einrichtungen waren weitere fünf Zentralbehörden für b estimm te 
V er waltungsbereiche zuständig: 
– Fürstlich Liechtenstein ’ sche Zentraldirektion in Prag, bzw. in Olmütz 
– Fürstlich Liechtenstein ’ sche Zentralforstdirektion in Olmütz 
– Fürstlich Liechtenstein ’ sche Hauptkassa-V erwaltung in Wien 
– Fürstlich Liechtenstein ’ sche Zentralbaudirektion in Wien 
16 Siehe dazu die in Fussnote 2 erwähnten Beiträge. 
17 LLA, SF 1.9/1920/174, 23. November 1920; Richtlinien für die Reorganisation der Zentralbehörden. 
18 Hausarchiv der Regierenden Fürsten von Liechtenstein/W ien (n ach stehend Hausarchiv Liechtenstein/ 
Wien genannt), 1616H, Nr. 13.311, 30. November 1919; Hofk anzlei an Gesandtschaft  Wien. 
19 Hausarchiv Liechtenstein/Wien, 1616H, Nr. 13.311, 30. November 1919; Hofk anzlei an Gesandtschaft  Wien. 
20 LLA, SF 1.9/1920/174. Organisationsstatut, gedrucktes Exemplar. 
21 LLA, SF 1.9/1920/174. Organisationsstatut, gedrucktes Exemplar. 
22 LLA, SF 1.9/1920/174, 23. November 1920; Richtlinien für die Reorganisation der Zentralbehörden. 
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