Volltext: Die ausserschulische Jugendarbeit im Fürstentum Liechtenstein

33 = 
"Zweck der Stiftung ist die Förderung der Belange des 
Kulturlebens und der Jugenüpflege in Liechtenstein durch 
die Gewährung von: 
Beiträgen an die Kosten für besondere soziale, 
künstlerische oder wissenschaftliche Leistungen 
privater Organisationen, Gruppen oder einzelner; 
Preisen für besondere soziale, künstlerische oder 
wissenschaftliche Leistungen privater Organisationen, 
Gruppen oder einzelner; 
Beiträgen an besondere Kosten, die der Ausbildung 
privater Organisationen, Gruppen oder einzelner 
äienen." (1) 
= 
Die Höhe dieser finanziellen Beiträge an die Jugendver- 
bände und kulturellen Vereinigungen, die vom Kultur- und 
Jugendbeirat der Regierung vorgeschlagen werden, ist aus 
dem Budget des Jugend- und Kulturbeirates unter 9. 
"Staatliche Subventionen" (S, 44) ersichtlich. 
(1) : Statut der Stiftung Pro Liechtenstein Art. 2. 
LGBL. 1964/32,
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.