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= Beratung von Verfassungs- und Gesetzesvorlagen;
= Beratung von Sachgeschäften;
Behandlung von Motionen, Postulaten und Inter—-
pellationen der Abgeoräüneten und eventuelle Weiter-
leitung dieser Geschäfte an die zuständigen Behörden, (1)
Das Statut des Liecht, Jugendparlaments mit dem dazuge-
hörigen Geschäftsreglement 1äßt eine sehr straffe Organisation
dieser Institution erkennen. Bei den Abgeoräneten- u, Mitglie-
derversammlungen mußten meist sehr langwierige Traktanden
abgeschlossen werden, bis man zur Behandlung des eigentlichen
Problems kam (Begrüßung, Wahl der Stimmenzähler, Genehmigung
des Protokolls, Beschluß von Mitgliederaufnahmen, Wahlen ete.,)
Bei der Gründung zählte das Jugendparlament 100 Mit-
glieder. An den letzten Versammlungen vor der Auflösung
des Jugendparlamentes am 16, Oktober 1969 nahmen ca. 20
Personen teil, Der Mitgliederbestand setzte sich haupt-
sächlich aus Studenten - nur sehr wenige Arbeiter - zusammen,
Man versuchte durch Werbekampagne und durch eine Lockerung
des Geschäftsreglements, dem Jugendparlament zu neuem Leben
zu verhelfen. Doch auch diese Aktionen konnten das bevor-
stehende Ende nicht mehr abwenden.
Als positiv am Jugendparlament ist anzusehen, daß in den
4 Jahren seines Bestehens in den Diskussionen stets die
Sache im Vordergrund stand und nie ins Parteipolitische
abgewichen wurde, Die Frage- warum das Jugendparlament
scheiterte —- ist unter den Organisatoren umstritten.
(1) : siehe auch Statut des Liecht, Jugendparlamentes Art, 4