Volltext: Die ausserschulische Jugendarbeit im Fürstentum Liechtenstein

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= Beratung von Verfassungs- und Gesetzesvorlagen; 
= Beratung von Sachgeschäften; 
Behandlung von Motionen, Postulaten und Inter—- 
pellationen der Abgeoräüneten und eventuelle Weiter- 
leitung dieser Geschäfte an die zuständigen Behörden, (1) 
Das Statut des Liecht, Jugendparlaments mit dem dazuge- 
hörigen Geschäftsreglement 1äßt eine sehr straffe Organisation 
dieser Institution erkennen. Bei den Abgeoräneten- u, Mitglie- 
derversammlungen mußten meist sehr langwierige Traktanden 
abgeschlossen werden, bis man zur Behandlung des eigentlichen 
Problems kam (Begrüßung, Wahl der Stimmenzähler, Genehmigung 
des Protokolls, Beschluß von Mitgliederaufnahmen, Wahlen ete.,) 
Bei der Gründung zählte das Jugendparlament 100 Mit- 
glieder. An den letzten Versammlungen vor der Auflösung 
des Jugendparlamentes am 16, Oktober 1969 nahmen ca. 20 
Personen teil, Der Mitgliederbestand setzte sich haupt- 
sächlich aus Studenten - nur sehr wenige Arbeiter - zusammen, 
Man versuchte durch Werbekampagne und durch eine Lockerung 
des Geschäftsreglements, dem Jugendparlament zu neuem Leben 
zu verhelfen. Doch auch diese Aktionen konnten das bevor- 
stehende Ende nicht mehr abwenden. 
Als positiv am Jugendparlament ist anzusehen, daß in den 
4 Jahren seines Bestehens in den Diskussionen stets die 
Sache im Vordergrund stand und nie ins Parteipolitische 
abgewichen wurde, Die Frage- warum das Jugendparlament 
scheiterte —- ist unter den Organisatoren umstritten. 
(1) : siehe auch Statut des Liecht, Jugendparlamentes Art, 4
	        

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