POLITISCHE JUGENDVERBÄNDE
1, Liechtensteinisches Jugendparlament
Mit der Gründung des Liecht., Jugendparlamentes in
November 1965 wurde eine Institution geschaffen, die der
Jugend von 16 —- 30 Jahren die Möglichkeit geben sollte,
8ich im parlamentarischen Betrieb zu üben und sich damit
vertraut zu machen, Die Jugend sollte zugleich mit den
aktuellen Problemen des Landes und denen der Gemeinden
konfrontiert werden, Der Gedanke, ein Liechtensteinisches
Jugendparlament zu gründen, ging von zwei Studenten aus,
die während ihres Studiums in Chur eine derartige Ein-
richtung kennengelernt hatten, Es stand von allem Anfang
fest, daß das Jugendparalament kein Politikum werden sollte,
Das Liecht, Jugendparlament sah seinen Zweck vorwiegend
Aarin:
die Jugendlichen an der Politik zu interessieren
(im Sinne einer aufbauenden Zusammenarbeit auf
demokratischer Grundlage);
in einer differenzierten staatsbürgerlichen Schulung
der Jugendlichen;
in der Einführung der Jugendlichen in den parlamenta-
rischen Betrieb;
in der rhetorischen Schulung der Jugendlichen, (1)
Diese Ziele sollten durch die Behandlung von Gemeinde-
und Landesproblemen in parlamentarischer Form erreicht
werden. Insbesonders durch:
x
(1) : siehe auch Statut des Liecht, Jugendparlamentes Art, 2