Volltext: Die ausserschulische Jugendarbeit im Fürstentum Liechtenstein

POLITISCHE JUGENDVERBÄNDE 
1, Liechtensteinisches Jugendparlament 
Mit der Gründung des Liecht., Jugendparlamentes in 
November 1965 wurde eine Institution geschaffen, die der 
Jugend von 16 —- 30 Jahren die Möglichkeit geben sollte, 
8ich im parlamentarischen Betrieb zu üben und sich damit 
vertraut zu machen, Die Jugend sollte zugleich mit den 
aktuellen Problemen des Landes und denen der Gemeinden 
konfrontiert werden, Der Gedanke, ein Liechtensteinisches 
Jugendparlament zu gründen, ging von zwei Studenten aus, 
die während ihres Studiums in Chur eine derartige Ein- 
richtung kennengelernt hatten, Es stand von allem Anfang 
fest, daß das Jugendparalament kein Politikum werden sollte, 
Das Liecht, Jugendparlament sah seinen Zweck vorwiegend 
Aarin: 
die Jugendlichen an der Politik zu interessieren 
(im Sinne einer aufbauenden Zusammenarbeit auf 
demokratischer Grundlage); 
in einer differenzierten staatsbürgerlichen Schulung 
der Jugendlichen; 
in der Einführung der Jugendlichen in den parlamenta- 
rischen Betrieb; 
in der rhetorischen Schulung der Jugendlichen, (1) 
Diese Ziele sollten durch die Behandlung von Gemeinde- 
und Landesproblemen in parlamentarischer Form erreicht 
werden. Insbesonders durch: 
x 
(1) : siehe auch Statut des Liecht, Jugendparlamentes Art, 2
	        

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