3. Teil:
Übersicht über die privatrechtliche
Stiftungder Rechte anderer west-
europäischer Staaten
Dieser Übersicht möchte ich zunächst einige erklärende Bemer-
kungen voranstellen. Die Auswahl der einzelnen Länder erfolgte
bewusst. Die Schweiz und Österreich als unmittelbare, Deutsch-
jJand, Frankreich und Italien als entferntere Nachbarn liegen
Liechtenstein schon aus geographischer Sicht am nächsten. Da-
zu kommt England, das sehr viele Stiftungen hat, die aber auf
Grund der angelsächsischen Rechtsordnung doch sehr verschie-
den geregelt sind.
Die Übersichten über die Stiftungen in den einzelnen Ländern
sind nach Möglichkeit gleich aufgebaut: Kurzer Überblick über
die gesetzliche Regelung, Besonderheiten zu einzelnen Stiftungs-
arten, Besteuerung und Bedeutung. Um allzuviele Wiederholun-
gen zu vermeiden habe ich mich grundsätzlich auf die Gesetzes-
bestimmungen und praktischen Vorgänge beschränkt, die an-
ders sind als im liechtensteinischen Stiftungsrecht.
Über die Stiftung in Frankreich, Italien und England war nicht
alle publizierte Literatur zu finden, so dass ich bei meinen Aus-
führungen im wesentlichen auf die Zusammenstellung «Stiftun-
gen in Europa»! angewiesen war.
| Stiftungen In Europa, eine vergleichende Übersicht; Band 5 der Schriften-
reihe zum Stiftungswesen, Baden-Baden 1971; in der Folge zitiert: Europa /
jeweiliger Verfasser.
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