Volltext: Die privatrechtliche Stiftung im Liechtensteinischen Recht

3. Teil: 
Übersicht über die privatrechtliche 
Stiftungder Rechte anderer west- 
europäischer Staaten 
Dieser Übersicht möchte ich zunächst einige erklärende Bemer- 
kungen voranstellen. Die Auswahl der einzelnen Länder erfolgte 
bewusst. Die Schweiz und Österreich als unmittelbare, Deutsch- 
jJand, Frankreich und Italien als entferntere Nachbarn liegen 
Liechtenstein schon aus geographischer Sicht am nächsten. Da- 
zu kommt England, das sehr viele Stiftungen hat, die aber auf 
Grund der angelsächsischen Rechtsordnung doch sehr verschie- 
den geregelt sind. 
Die Übersichten über die Stiftungen in den einzelnen Ländern 
sind nach Möglichkeit gleich aufgebaut: Kurzer Überblick über 
die gesetzliche Regelung, Besonderheiten zu einzelnen Stiftungs- 
arten, Besteuerung und Bedeutung. Um allzuviele Wiederholun- 
gen zu vermeiden habe ich mich grundsätzlich auf die Gesetzes- 
bestimmungen und praktischen Vorgänge beschränkt, die an- 
ders sind als im liechtensteinischen Stiftungsrecht. 
Über die Stiftung in Frankreich, Italien und England war nicht 
alle publizierte Literatur zu finden, so dass ich bei meinen Aus- 
führungen im wesentlichen auf die Zusammenstellung «Stiftun- 
gen in Europa»! angewiesen war. 
| Stiftungen In Europa, eine vergleichende Übersicht; Band 5 der Schriften- 
reihe zum Stiftungswesen, Baden-Baden 1971; in der Folge zitiert: Europa / 
jeweiliger Verfasser. 
38
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.