Volltext: Die privatrechtliche Stiftung im Liechtensteinischen Recht

über die Verbandspersonen, die ebenfalls subsidiären Charakter 
haben. 
Besonders bei der Verweisung auf die Vorschriften über das 
Treuunternehmen mit Rechtspersönlichkeit zeigt sich die Pro- 
blematik dieses Gesetzgebungssystems. Die Formulierungen in 
PGR 552 Abs. 4«... insbesondere hinsichtlich der Stiftungs- 
beteiligten...» und «... entsprechende Anwendung...» lassen 
die Anwendung des TRU auf die Stiftung im Grunde auf breite- 
ster Basis zu. Den Ausdruck «entsprechend» interpretiert der 
F.L.Oberste Gerichtshof in seinem Urteil vom 7. November 1969113 
folgendermassen: «Damit ist gesagt, dass diese!!* sich innerhalb 
der der Stiftung eigenen Wesenszüge zu halten hat.» Die Frage, 
ob und wann eine Vorschrift des TRU auf die Stiftung anzuwen- 
den ist, lässt sich also nicht immer einfach und eindeutig beant- 
worten. 
Berücksichtigt man weiters, dass auch die Gesetze, auf die das 
Stiftungsrecht verweist, selbst wieder Verweisungen enthalten, 
so kann man, etwas überspitzt, feststellen, dass das Stiftungs- 
recht im ganzen PGR verteilt ist. Es versteht sich von selbst, dass 
auf diese Weise die Rechtssicherheit nicht gefördert wird. 
"3 Urteil J 598/199, publiziert in ELG 1967-—1972. 
114 Gemeint ist die Anwendung von Bestimmungen des TRU. 
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