D. Die Bedeutung
In der Geschichte des modernen Italiens hat die Stiftung nur
eine äusserst geringe Bedeutung gehabt. Heute ist aber vor
allem bei den kulturellen Stiftungen, wozu vor allem die For-
schungs- und Allzweckstiftungen gehören, eine stark anstei-
gende Tendenz festzustellen. Nach einer Schätzung von Predieri
gibt es zur Zeit in Italien ungefähr 1000 Stiftungen, deren grösster
Teil die Verteilung von Preisen und Stipendien zum Zweck
haben.
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Die Stiftung des englischen
Privatrechts *
A. Allgemeines zum englischen Stiftungsrecht
Das englische Stiftungsrecht befasst sich mit privatem Vermö6-
gen, das für gemeinnützige Zwecke gewidmet wird. Die Gemein-
nützigkeit ist Voraussetzung für die Gewährung der zahlreichen
steuerlichen®® und sonstigen* Privilegien.
Der Begriff Gemeinnützigkeit ist nie definiert worden, doch geht
er weit über den in Liechtenstein und den umliegenden Staaten
gebräuchlichen Begriff hinaus. Das wichtigste Merkmal der Ge-
meinnützigkeit ist im englischen Stiftungsrecht die «Öffentlich-
keit», d. h. ein Zweck ist nur dann gemeinnützig, wenn er der
Gemeinschaft oder zumindest einem Teil davon dient. Um in den
Genuss der erwähnten Privilegien zu gelangen, ist das Vorliegen
einer verbindlichen richterlichen Entscheidung betreffend die
Gemeinnützigkeit unbedingt notwendig. In der Praxis wird dies
% Vgl. Europa/Hill.
% Vgl. hinten S. 110.
* Bsp. Garantie des Staates, dass das Vermögen dem Im Stiftungsgeschäft
bestimmten Zweck entsprechend verwendet wird.
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