Volltext: "Wenigstens das Verfassungserbe von 1921 bewahren"

Grundrechten etc. Eine Verfassung braucht eben nicht nur eine numerische Mehrheit, sondern eine breite Akzep- 
tanz der Herzen. 
Die besonnenen Mahner im Land, die seit Jahren das Demokratiedefizit im fürstlichen Verfassungsvorschlag kriti- 
sieren, erhalten jetzt die Bestätigung von europäischen Instanzen, So lobt das Amsterdamer «Initiative and Refe- 
rendum Institute» IRT zwar unsere direktdemokratischen Einrichtungen, macht aber unmissverständlich die Ein- 
schränkung: «Jedoch behält sich der Fürst ein Veto-Recht vor und hat schon gedroht, das Land zu verlassen, wenn 
das Parlament mit seinen Verfassungsvorstellungen nicht einverstanden sein sollte.» Soeben haben wir den Bericht 
der Venedig-Kommission des Europarates erhalten, wonach der fürstliche Verfassungsvorschlag einen «ernsten 
Schritt zurück» bedeuten würde und uns in Europa rechtlich isolieren könnte. 
Hier über Einmischung von aussen zu lamentieren, ist so billig wie falsch. Es gibt in dieser Sache kein «aussen» 
Wir sind ein Teil Europas und Mitglied seiner Institutionen. Die Europäische Menschenrechts-Konvention (EMRK 
ist bei uns geltendes Verfassungsrecht, Die Regierung sollte sich hüten, dem Druck auf den Finanzplatz leichtfer- 
tig noch Bedenken in Bezug auf unsere Rechtstaatlichkeit und Demokratietauglichkeit beizufügen. Europa lässı 
sich wohl nicht so leicht «senkeln> und die Schweiz hat sich noch nicht einmal geäussert. Nur ein einiges und hand: 
lungsfähiges Volk wird den kommenden Herausforderungen gewachsen sein. Dazu muss man ihm aber zuerst rei- 
nen Wein einschenken. (Arbeitskreis Demokratie und Monarchie » Der Ausschuss) 
Erschienen im LV und LVbl am 14. Dezember 2002 
So versucht die Regierung den Europarat irrezuführen Nicht genug, dass die Regierung dem Liechtensteiner 
Volk den mit der Fürsteninitiative verbundenen Demokraticabbau zu verbergen sucht, Jetzt treibt sie das gleiche 
Verwirrspiel auch mit der Parlamentarischen Versammlung des Europarates («Rechtsstaat wird gestärkt» im 
SBLATT vom 23. Januar). Ihre Mittel sind Falschbehauptungen, Verschweigunge: Lcerformeln, wie im 
VOLKSBLATI 23. J Ihre Mittel sind Falschbehaupt Verschweigungen und Leerformeln 
Nachfolgenden belegt werden soll: 
So ist es nicht richtig, dass das Sanktionsrecht des Fürsten kein Gegenstand der Initiative ist. Das absolute Veto 
wird im Gegenteil zementiert und verstärkt. Die im Art, 65 vorgeschlagene Befristung des Vetos dient weder der 
Rechtssicherheit noch ist sie Ausdruck der Achtung des Fürsten vor dem Volk. Sie ist ein Nicht-Akt olıne Gegen- 
zeichnung, mithin ohne Verantwortungsträger. Ein Schweigen des Fürsten, ein simpler Nicht-Akt ohne Begrün- 
dung, womit der Willkür Tür und Tor geöffnet wird, erhält nun den Charakter eines verfassungsrechtlich norma- 
len Vorgangs, 
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