Volltext: "Wenigstens das Verfassungserbe von 1921 bewahren"

Für eine offene und freie Verfassungsdiskussion So begrüssenswert weitere Gespräche um die Suche nach 
einem Kompromiss in der Verfassungsfrage grundsätzlich auch sind, so stossend finden wir die Bedingungen, unter 
denen sie neuerdings durchgeführt werden sollen: Unakzeptabel ist einmal die Geheimhaltung der neuen fürstli- 
chen Verfassungsvariante, Dies ist ein krasser Verstoss gegen das für die Demokratie lebensnotwendige Prinzip der 
Öffentlichkeit, Information der Betroffenen, wissenschaftliche Begutachtung, Austausch von Argumenten, Vertrau- 
ens- und Meinungsbildung, all dies ist damit ausgeschlossen, 
Unakzeptabel ist auch der Druck, der dabei auf die Landtagsabgeordneten ausgeübt wird. Wenn die Mitglieder der 
Verfassungskommission und der Landtagsfraktionen schon im Vorfeld der zweiten Lesung zur Zustimmung 
zedrängt. werden, widerspricht das der Freiheit ihres Mandats. Auch wird so das Parlament als Ort der Beratung 
und Entscheidung entwertet. 
Die Demokratie lebt nicht nur vom Mehrheitsentscheid, sondern auch vom transparenten und freien Verfahren, in 
welchem er ermittelt wird. (Arbeitskreis Demokratie und Monarchie - Der Ausschuss) 
Erschienen im Liechtensteiner Vaterland (LV) und Liechtensteiner Volksblatt (LVbl) am 6. Juli 2002 
Denkwürdige Landtagssitzung Die Prüfung der beiden Verfassungsinitiativen war bei weitem nicht nur formal, 
wie einige Abgeordnete den Anschein erwecken wollten. Es interessierte vor allem auch die Frage, wie der Landtag 
als vom Volk gewähltes Staatsorgan die Situation bestehen würde und wieweit die Abgeordneten sich schützend vor 
die Verfassung von 1921 stellen würden. 
Vorentscheidend war schon, ob wirklich nur die Verträglichkeit mit bestehenden Staatsverträgen auf dem Spiel 
steht oder ob nicht doch auch die Verfassungsmässigkeit betroffen ist, wenn man von einem unveräusserlichen Kern 
unseres Verfassungsverständnisses ausgeht. Bei der fürstlichen Initiative handelt es sich im Prinzip um eine völlige 
Neuausrichtung der Machtstruktur zugunsten des Monarchen. Es geht also auch um die Frage, ob der Kern der 
Verfassung von 1921, die bei einem partnerschaftlichen und verantwortungsbewussten Umgang unserem Land 
grosse Dienste geleistet hat, aufgegeben werden soll. Eine Verfassung wohlgemerkt, die uns gut durch die schwie- 
rigen 20er, 30er und Kriegsjahre brachte, die in der Nachkriegszeit die Rahmenbedingungen für den Wirtschafts- 
aufschwung lieferte, mit der wir uns als geachtetes Mitglied in internationale Organisationen, v.a. in die westliche 
Wertegemeinschaft einordnen konnten. 
Jetzt wurde sie zum Abschuss freigegeben von Abgeordneten, die wohl wussten, dass nicht überzeugende Argu- 
inente oder drängende Anliegen des Volkes. sondern das schwere Geschütz fürstlicher Drohungen (Wien. Chaos) 
‚eserbriefe
	        

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