Volltext: Das liechtensteinische Finanzdienstleistungsrecht im Wandel

Sorgfaltspflichtgesetz vom 22. Mai 1996 
Einheitlicher Sorgfaltspflicht-Standard für 
alle Finanzdienstleister: 
Identifizierung des Vertragspartners: 
Feststellung der wirtschaftlich berechtigten 
Personen. 
Wesentliche Neuerungen 
Das Gesetz vom 22. Mai 1996 über die 
beruflichen Sorgfaltspflichten bei der 
Entgegennahme von Vermögenswerten 
(Sorgfaltspflichtgesetz) bringt gegen- 
über der vormaligen Sorgfaltspflichtver- 
einbarung von 1989 einige wesentliche 
Neuerungen. Dieses neue Gesetz kann 
als eine der zentralen Regelungen im 
Finanzdienstleistungsbereich angese- 
hen werden. 
Die beruflichen Sorgfaltspflichten bei 
der Entgegennahme von Vermögens- 
werten im Finanzdienstleistungssektor 
werden neu auf gesetzliche Ebene er- 
hoben. Zudem werden nun neben den 
Banken auch weitere Finanzdienstlei- 
ster, wie Rechtsanwälte und Treuhänder, 
Investmentunternehmen und Versiche- 
rungsunternehmen, dem Gesetz unter- 
stellt. Das Sorgfaltspflichtgesetz legt 
einen einheitlichen Standard von Sorg- 
faltspflichten für den Finanzsektor fest. 
Die gesetzlichen Verpflichtungen umfas- 
sen insbesondere die Identifizierung der 
Kunden und die Feststellung der wirt- 
schaftlich berechtigten Personen. 
Die gesetzliche Verankerung der berufli- 
chen Sorgfaltspflichten bei der Entge- 
gennahme von Vermögenswerten kann 
im Hinblick auf eine weitere Aufrechter- 
haltung der Seriosität des Finanzplatzes 
Liechtenstein wertvolle Dienste leisten. 
Jede Person, die in beruflicher Eigen- 
schaft Vermögenswerte entgegen- 
nimmt, soll bei der Ausübung ihrer Tä- 
tigkeit gewissen Qualitätsanforderungen 
genügen. Seriosität in Finanzgeschäften 
ist als ein Schlüsselfaktor für das län- 
gerfristige Wohlergehen dieses, für das 
kleine Land Liechtenstein sehr bedeu- 
tenden, Wirtschaftszweiges zu betrach- 
ten.
	        

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