GELDWÄSCHEREI, INSIDER-
TATBESTAND UND BEREICHE-
RUNGSABSCHÖPFUNG
Geldwäscherei
Mit dem Gesetz vom 21. März 1996
Über die Abänderung des Strafgesetz-
auches, welches am 24. Mai 1996 in
Kraft trat, wird die Bereicherungsab-
schöpfung geregelt sowie Insiderge-
schäfte und Geldwäscherei strafrecht-
lich sanktioniert. Das Finanzstrafrecht
wird damit ausgebaut.