Volltext: Finanzausgleich, Gemeindefinanzen, Gemeindeautonomie

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Gemeindeautonomie auf der Einnahmenseite 
Die einnahmenseitige Gemeindeautono­ 
mie drückt sich heute in erster Linie 
dadurch aus, dass die Gemeinden den 
Zuschlag zur V ermögens­ und Er werbs­ 
steuer in einer Bandbreite zwischen 150 % 
und 250 % festl egen kön nen. Regelmäss i g 
flammen D iskus sionen auf, die einen 
landesweit einheitlichen Gemei n desteuer ­ 
zuschlag fordern. Auslöser ist im jüngsten 
Fall ein Entscheid des 
Staatsgerichtshofs20, 
der einen Zuschlag von 200 % für «be­ 
schränkt 
St euerpflichtige»21 
als ve rfas­ 
sungswidrig aufgeho ben hat. Das betr if ft 
unter ander em auch die beim Land oder 
den Gemeinden angestellten Grenzgänge­ 
rinnen und Grenzgänger . Neu beträgt der 
Die Bandbreite des Gem eindest euer ­ 
zuschlags beträgt aktuell zwischen 
150 % und 250 %. Eine V ereinheit­ 
l ichung des Zuschla gs schränk t die 
Gemeindeautonomie ein. 
20  StGH 2019 / 095. 
21   Personen ohne inländischen Wohnsitz oder Aufenthalt, die mit dem inländischen Erwerb 
in Liechtenstein steuerpflichtig sind. 
Zuschlag 150  %, was dem Land Min der ­ 
einnahmen in der Grössenordnung von 
CHF 3 Mio. beschert (Regierung, 2021b). 
In Gemeinden, die einen Zus chlag von 
über 150 % erheben, wird diese neue 
Regelung wi ederum als Benachteiligung 
der steuerpflichtigen Einwohnerinnen und 
Einwohner angesehen. Es wur den deshalb 
Forderungen nach ei nheitl ichen 
Gemeinde s t euerzusch lägen laut (Bl ank, 
2021). Mit einer «Motion zur Ermögli­ 
chung einheitlicher Gemeindesteuerzu­ 
schläge – gegen In länder diskriminierung» 
haben Abgeordnete der FBP das Thema 
mit einem parlamentarischen Vorstoss 
aufgegrif fen (Landtag, 2021). Oft  
	        

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