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Gemeindeautonomie auf der Einnahmenseite
Die einnahmenseitige Gemeindeautono
mie drückt sich heute in erster Linie
dadurch aus, dass die Gemeinden den
Zuschlag zur V ermögens und Er werbs
steuer in einer Bandbreite zwischen 150 %
und 250 % festl egen kön nen. Regelmäss i g
flammen D iskus sionen auf, die einen
landesweit einheitlichen Gemei n desteuer
zuschlag fordern. Auslöser ist im jüngsten
Fall ein Entscheid des
Staatsgerichtshofs20,
der einen Zuschlag von 200 % für «be
schränkt
St euerpflichtige»21
als ve rfas
sungswidrig aufgeho ben hat. Das betr if ft
unter ander em auch die beim Land oder
den Gemeinden angestellten Grenzgänge
rinnen und Grenzgänger . Neu beträgt der
Die Bandbreite des Gem eindest euer
zuschlags beträgt aktuell zwischen
150 % und 250 %. Eine V ereinheit
l ichung des Zuschla gs schränk t die
Gemeindeautonomie ein.
20 StGH 2019 / 095.
21 Personen ohne inländischen Wohnsitz oder Aufenthalt, die mit dem inländischen Erwerb
in Liechtenstein steuerpflichtig sind.
Zuschlag 150 %, was dem Land Min der
einnahmen in der Grössenordnung von
CHF 3 Mio. beschert (Regierung, 2021b).
In Gemeinden, die einen Zus chlag von
über 150 % erheben, wird diese neue
Regelung wi ederum als Benachteiligung
der steuerpflichtigen Einwohnerinnen und
Einwohner angesehen. Es wur den deshalb
Forderungen nach ei nheitl ichen
Gemeinde s t euerzusch lägen laut (Bl ank,
2021). Mit einer «Motion zur Ermögli
chung einheitlicher Gemeindesteuerzu
schläge – gegen In länder diskriminierung»
haben Abgeordnete der FBP das Thema
mit einem parlamentarischen Vorstoss
aufgegrif fen (Landtag, 2021). Oft