Volltext: Liechtenstein 1999-2008

Herbert Wille bekommt Recht Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat im Fall Herbert Wille gegen das Land Liechtenstein das letztinstanzliche Urteil verkündet: Liechtenstein hat gegen das Recht auf freie Meinungs­ äusserung und das Recht auf eine wirksame Beschwerde verstossen. Mit 16 zu einer Stimme haben die Richter des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte einen Verstoss gegen Artikel 10 der Menschenrechtskonventi­ on erkannt, der das Recht auf freie Meinungsäusserung garantiert. Ebenso mit 16 Stimmen gegen eine hat der Gerichtshof in Strassburg eine Verletzung von Artikel 13 festgestellt, weil der damalige VBI­Vorsitzende Herbert Wille keine Möglichkeit hatte, eine wirksame Beschwer­ de bei einer nationalen Instanz einzulegen. Der Gerichts­ hof für Menschenrechte hat den liechtensteinischen Staat einhellig dazu verurteilt, dem Beschwerdeführer Herbert Wille eine Genugtuung von 10’000 Franken zu zahlen. Weiter muss das Land einen Beitrag an die Gerichtskosten in der Höhe von 91’000 Franken leisten. Dieser Urteilsspruch schliesst das über vier Jahre dau­ ernde Verfahren in der Streitsache Herbert Wille gegen Liechtenstein in Strassburg ab. [...] Liechtensteiner Vaterland,29. Oktober 1999, Seite 
1. Vaduz verkauft Kabelnetz an LKW Die Gemeinschaftsantennenanlage der sechs Ober­ länder Gemeinden bleibt höchstwahrscheinlich in staat­ lichen Händen. Durch den Verkauf der Gemeinde Vaduz an die Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) ist die Vor­ entscheidung gefallen. Schon bei der Offertöffnung der Oberländer Vorsteher am vergangenen Freitag standen die Liechtensteinischen Kraftwerke als Favorit für die Gemeinschaftsantennenanlage fest. Fünf Angebote sind für das Oberländer Kabelnetz eingegangen. Die Vorstel­ lungen der Gemeindevorsteher über den Verkaufspreis für das gesamte Oberländer Netz beliefen sich auf 10,5 Millionen Franken. Diesen Betrag hat aber keiner der fünf Offertsteller geboten. Mit einem Angebot von 8 Mil­ lionen Franken waren die LKW die Meistbietenden. Damit war es für die Oberländer Vorsteher klar, wen sie ihren Gemeinderäten als Käufer vorschlagen. Laut Bürgermeister Karlheinz Ospelt seien die LKW nicht nur die Meistbietenden, sondern „verfügen sowohl fachlich wie auch ortsspezifisch über die nötige Kompetenz“. Ein wichtiger Grund sei auch gewesen, dass man mit den Liechtensteinischen Kraftwerken einen bekannten liech­ tensteinischen Partner gefunden habe. [...] Liechtensteiner Vaterland, 4. November 1999, Seite 1. 
 Ein 
Tor ins jeweilige Land Das neue Gemeinschaftszollamt Ruggell­Nofels ist gestern in feierlichem Rahmen offiziell eröffnet worden. Der originell gestaltete Grenzübergang, der Schweizer und Österreicher Beamten nun einen Arbeitsplatz unter einem Dach bietet, veranschaulicht nach übereinstim­ mender Meinung aller Beteiligten eindrücklich, “wie Getrenntes sich zusammenfügt zur Einheit, zweckent­ sprechend und gewinnbringend für den gesamten Zoll­ betrieb”. [...] Dem Betrachter zeige sich ein gelungenes Werk, meinte Hochbau­Amtsleiter Walter Walch in der Begrüssungsansprache, die er für den erkrankten Regie­ rungschef Mario Frick verlas. Harmonisch füge sich die Holzkonstruktion von verblüffender Schlichtheit in die Landschaft ein. Das schwebend wirkende Dach verbinde die beiden Abfertigungsstellen und bilde so ein Tor in das jeweilige Land. Mit einem Kostenaufwand von rund 730 000 Franken wurden 2061 Kubikmeter Raum umbaut ­ mit einer Nutzfläche allerdings von nur 107 Quadratme­ tern. [...] Liechtensteiner Volksblatt, 6. November 1999, Seite 3. Regierung: LSVA wird eingeführt Die Regierung hat die Grundsatzentscheidung gefällt: Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) wird auf den 1. Januar 2001 eingeführt. Dem Staat winken dadurch Mehreinnahmen zwischen einer und zehn Millionen Franken. [...] Die Einführung der LSVA soll in Liechtenstein zeitgleich mit deren Einführung in der Schweiz erfolgen. Mit einer leistungsabhängigen Schwer­ verkehrsabgabe können, so Regierungsrat Marxer, viele Zielsetzungen der Verkehrspolitik der Regierung umge­ setzt werden. Dies betrifft zum Beispiel das Vermeidungs­ prinzip, die bessere Auslastung der Verkehrsmittel, das Verursacherprinzip, kein reines Verhinderungsprinzip, die regionale und internationale Zusammenarbeit, die Sicherheit sowie die Sensibilisierung der Bevölkerung. Zudem kann durch die Einführung in Liechtenstein eine Kontrolle technischer oder personeller Art durch die Schweizer Behörden an der gemeinsamen Grenze ausge­ schlossen werden. [...] Liechtensteiner Volksblatt, 10. November 1999, Seite 
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