Volltext: Liechtenstein 1999-2008

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[...] Ich komme zum Vergleich mit den Privatradios: Meines Erachtens ist es durchaus legitim, dass man hier Vergleiche mit Privatradios anstellt. Wir sind ein sehr kleines Land. Wir können nicht sagen: Wir haben nun ein öffentlich-rechtliches Medium und das heisst, die Mittel, die von der öffentli- chen Hand zu gewähren sind, richten sich nach dem, was man alles könnte und nach dem, was wünschbar ist, sondern die richten sich nach dem, was machbar ist. Meines Erachtens muss Radio Liechtenstein klar mit CHF 3 Mio. pro Jahr auskommen. Wenn Privatradios in der Region mit knapp CHF 2 Mio. auskommen, dann müssen CHF 3 Mio. für Radio Liechtenstein auch reichen. Die Regierung hat früher damit argumentiert, dass sich um die CHF 2 Mio. erwirtschaften lassen. Diese Rechnung stimmt offensichtlich nicht. Ich frage mich nun: Hat die Regierung sich getäuscht bei diesen Angaben? Hat man hier bewusst falsche Angaben gemacht, um das Anliegen, Radio Liechten- stein als öffentlich-rechtlichen Sender zu organisieren, leichter durchführen zu können? Ich gehe davon aus, dass die Angaben nicht wissentlich falsch gemacht wurden, aber ich denke, die Regierung steht heute doch in der Pflicht zu erklären, wieso sie dem Landtag gegenüber glaubhaft machen konnte oder wollte, dass bedeutend höhere Radioerträge zu erzielen seien. Heute wird nun allgemein festgestellt, mit diesen CHF 1,5 bis 1,8 Mio. sei das Maximum gemacht, von dem was möglich sei. [...] Nun das Wichtigste zum Schluss: Ich bin nicht der Meinung, dass Radio Liechtenstein zu Tode gespart werden soll. Wir haben deshalb auch angedeutet, dass wir bereit sind, die- sen Landtagsbeschluss zu einer regressiven Gestaltung des Landesbeitrags von CHF 1,5 Mio. auf CHF 1,3 Mio. rückgängig zu machen. Ich denke aber nicht, dass jetzt der Zeitpunkt ist, um eine Erhöhung des Landesbeitrags zu beschliessen oder auch nur darüber zu diskutieren. Zunächst geht es darum, neues Vertrauen zu schaffen. Es muss ein Fundament gelegt werden. Es muss ein Verwaltungsrat bestellt werden, in den man Vertrauen hat. Ich denke, dazu sollte heute der erste Schritt gemacht werden. Landtagsprotokolle 2005, Band IV, LFR/Information der Regierung, Votum Abg. Paul Vogt, 23. November 2005, Seite 
1712ff. Radio: Rücktritt aus dem VR Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 6. Dezember den Rücktritt von Maria Pinardi als Verwaltungsrätin des Liechtensteinischen Rundfunks zur Kenntnis genommen. Den am 25. November eingereichten Rücktritt begrün- det Maria Pinardi mit der tiefen Betroffenheit, welche die Vorfälle rund um die Abberufung von Verwaltungsratspräsident Norbert Seeger und Verwal- tungsratsmitglied Alexander Batliner bei ihr ausgelöst haben. [...] Liechtensteiner Volksblatt, 7. Dezember 2005, Seite 1. Beschwerde gegen Absetzung Die beiden mit den Stimmen von VU und FL im Landtag abgesetzten Radio-Verwaltungsratsmitglieder Norbert Seeger und Alexander Batliner haben rechtliche Schritte gegen die offensichtlich parteipolitisch motivierte Amtsenthebung angekündigt. [...] Wie sie weiter mitteilten, werden sie „diesen Entscheid beim Staatsgerichtshof anfechten, da wir der Überzeugung sind, in unseren verfassungsmässig gewährleisteten Rechten verletzt zu sein. Art. 15 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof sieht ein Individualbeschwerderecht beim Staatsgerichtshof vor, <soweit der Beschwerdeführer behauptet, durch eine enderledigende letztinstanzliche Entscheidung oder Verfügung der öffentlichen Gewalt in einem seiner verfassungsmässig gewährleisteten Rech- te oder in einem seiner durch internationale Übereinkommen garantierten Rechte, für die der Gesetzgeber ein Individualbeschwerderecht ausdrücklich anerkannt hat, verletzt zu sein.> Zu den internationalen Übereinkommen gehört unter anderem die Konvention vom 4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Zu diesen verfassungsmässig gewährleisteten Rechten gehört das Recht auf rechtliches Gehör. [...] Liechtensteiner Volksblatt, 14. Dezember 2005, Seite 1.
	        

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