Volltext: Liechtenstein 1999-2008

212Verfassungsdiskussion: 
Vier umstrittene Kernpunkte Am 13. März wird Fürst Hans-Adam II. seine Verfassungsvorschläge zum ersten Mal auf Schloss Vaduz einer interessierten Öffentlichkeit vorstellen. Dies nachdem er seine „neue“ Verfassung bereits in der vergangenen Woche an alle Haushaltungen in Liechtenstein versandt hatte. „Die Landtagsfrakti- on der Vaterländischen Union bedauert es, dass keine weitere vorgängige Dis- kussion mit der Volksvertretung mehr möglich war, bevor die Vorschläge S.D. des Landesfürsten versandt wurden“, so die VU-Fraktion in ihrer Erklärung vom vergangenen Samstag. Dies aus dem einfachen Grund: Die Vorschläge des Fürsten sind für den Landtag so nicht annehmbar. Für das Parlament war aber von Anfang an klar, dass eine Verfassungsänderung nur im Einverneh- men zwischen Fürst und Landtag, als Volksvertretung, vorgenommen wird. Von einem Einvernehmen kann vor allem in den vier Kernpunkten Selbstbe- stimmungsrecht, Richterernennung, Selbstregierung durch Notverordnung und Abschaffung der Erbmonarchie aber keinesfalls gesprochen werden. [...] Die vier Kernpunkte Die Verfassungsvorschläge von Fürst Hans-Adam II. umfassen vor allem vier umstrittene Kernpunkte: Zum Ersten will der Landesfürst in die Verfassung die Möglichkeit aufneh- men, dass jede Gemeinde einzeln für sich aus dem Land austreten kann. Damit könnten beispielsweise die reiche Gemeinde Vaduz, aber auch Gemeinden wie Planken aus dem Staatsverbund austreten. Zweitens schlägt der Landesfürst vor, dass er neu das Vorschlagsrecht für alle Richter erhält. Er verlangt damit eine Kompetenz für sich, die in allen ande- ren Staaten die Volksvertretung hat. Dem Landtag nimmt er damit auch das Recht, verschiedene Richter selber zu wählen – ohne den Fürsten. Drittens will der Landesfürst die Möglichkeit, zuerst alleine die Regierung abzusetzen, in der Folge dann den Landtag aufzulösen und danach mit Not- verordnungsrecht alleine zu regieren. Dies dauert dann, bis ein neuer Landtag ihm eine Regierung vorschlägt, die ihm beliebt. Das kann Monate dauern. Schliesslich schlägt der Landesfürst auch vor, ein Verfahren für die Abschaf- fung der Monarchie in die Verfassung aufzunehmen. Liechtensteiner Vaterland, 22. Februar 2000, Seite 5. 
Brief von S.D. Fürst Hans-Adam II. an die Bevöl- kerung, in welchem er zu Diskussionsrunden einlädt und den Versand seiner Verfassungsvor- schläge ankündigt.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.