Volltext: Liechtenstein 1999-2008

Auch der Fürst müsste Unterschriften sammeln Ein politisch spannender Herbst steht vor der Tür, denn Fürst Hans- Adam II. will eine rasche Entscheidung über die offenen Verfassungsfragen. Bereits vor der Sommerpause hat der Monarch der Verfassungskommission des Landtags einen Vorschlag unterbreitet. Der Inhalt dieses Papiers ist aber geheim gehalten worden. „Wenn der Landtag dem Verfassungsentwurf des Fürstenhauses nicht zustimmen kann, erweist sich eine Volksabstimmung als notwendig“, erklärte Fürst Hans-Adam II. anlässlich des Staatsfeiertages. Sollte diese Abstimmung ebenfalls negativ ausgehen, werde das Fürstenhaus keine politische Verantwortung mehr tragen. [...] Liechtensteiner Vaterland, 17. August 1999, Seite 1. 
  Verfassung: Regierung gegen Vorschlag des Fürsten Erstmals seit Beginn der neu entflammten Verfassungsdiskussion äusser- te sich die Regierung auf Anfrage des Volksblatts zu dieser Problematik. Regierungschef Mario Frick betonte, dass die Regierung den Vorschlag des Landtagspräsidenten Dr. Peter Wolff stütze und dem Vorschlag des Landes- fürsten zu einer raschen Abstimmung eine Absage erteile. Mario Frick unter- strich: „Es zeichnet sich ab, dass man an einem Punkt angelangt ist, an wel- chem man nicht mehr vorwärts kommt.” Die Haltung der Regierung tat der Regierungschef folgendermassen kund: „Ich möchte mich klar der Position des Landtagspräsidenten anschliessen. Falls in den zentralen Fragen der Ver- fassung kein breiter Konsens erzielt werden kann, sondern unter Umständen Kampfabstimmungen notwendig wären, was ich jedoch nicht hoffe, bin ich der Meinung, dass man mit dem weitermacht, was Bestand hat. Ich würde es als falsch erachten, mit Kampfabstimmungen, aus denen sowohl grosse wie auch kleine Mehrheiten resultieren können, weiterzufahren. Dies deswegen, weil durch eine solche Situation ein breiter Konsens kaputtgemacht werden kann. Dieser Konsens muss im Zentrum stehen.” Liechtensteiner Volksblatt, 1. September 1999, Seite 1. Verfassungsvorschläge werden grundsätzlich veröffentlicht In einem offenen und guten Gespräch haben Fürst Hans-Adam II. und die Verfassungskommission des Landtages gestern in einer viereinhalbstün- digen Debatte die einzelnen Revisionsvorschläge sowohl des Fürsten als auch des Landtages erörtert. [...] Wie Peter Wolff aber auch gleichzeitig unterstrich, wurden an dieser Sitzung keine Beschlüsse gefasst. Der Landesfürst habe bei keinem Punkt gesagt, dass er seinen Vorschlag zurückziehe. Der Vorsit- zende der Verfassungskommission wertete es aber als sehr positiv, dass die Landtagskommission von Seiten des Landesfürsten Gelegenheit bekommen habe, ausführlich ihre Argumente Punkt für Punkt vorzutragen. Es sei in chronologischer Reihenfolge Artikel für Artikel, bei denen es seitens des Fürs- ten oder des Landtages Änderungsvorschläge gebe, durchdiskutiert worden. Allerdings sei man damit noch nicht fertig geworden. Auf die Frage, ob es eine Annäherung der Standpunkte gegeben habe, meinte Landtagspräsident Peter Wolff: „Ja, unter Umständen bei einzelnen Bestimmungen. Das wird sich aber noch in der Zukunft herausstellen.“ Am Schluss des Gesprächs ist nach Auskunft von Peter Wolff gemeinsam mit dem Fürsten vereinbart wor- den, dass nun die Öffentlichkeit über die grundsätzlichen Inhalte sowohl der Verfassungsvorschläge des Fürsten als auch jener der Landtagskommission informiert werden dürfe. Allerdings, so präzisierte Peter Wolff, würden nicht die konkreten Textvorschläge selbst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Es werde nur grundsätzlich darüber informiert, was der Landesfürst auf der einen Seite und die Landtagskommission auf der anderen Seite im Hinblick auf die Verfassungsrevision beabsichtigen und vorschlagen. [...] Liechtensteiner Vaterland, 15. September 1999, Seite 1. 
  
Verfassung 210
	        

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