Volltext: Liechtenstein 1999-2008

nicht sein. Wenn wir aber alle bereit sind, durch zusätz- liche Sozialabgaben einen bezahlten Elternurlaub zu finanzieren, wäre ich sicher auch dabei. Dann müsste ich aber auch generell die Forderung stellen, dass die nicht berufstätigen Mütter oder diejenigen Partner, die die Pflege übernehmen, dass diese den Berufstätigen gleich- gestellt würden. Ich bin für Eintreten. Landtagsprotokolle 2003, Band I, ABGB (Abänderung; Elternur- laub, Arbeitsvertragsrecht) 1. Lesung, Votum Abg. Markus Büchel, 15. Mai 2003, Seite 
656. [...] Ich bin enttäuscht von der Vorlage der Regierung. In schönen Worten spricht man immer wieder von der Familienförderung. Das sind aber Sonntagsreden. Wenn es dann um konkrete Taten geht, dann kommt eben nichts mehr. Auch gestern haben wir gehört, die Familie sei der Kern bzw. die Keimzelle des Staates und müsse besonders geschützt und gefördert werden. Kaum liegt nun eine Vorlage auf dem Tisch, wo man nun wirklich konkrete Schritte in diese Richtung machen könnte, wird alles verhindert. Die Vorlage, die uns von der Regie- rung auf den Tisch gelegt wird, bringt keine wirklichen Verbesserungen in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es wird sich kaum eine Frau finden, die einem Erwerb nachgehen muss, die Geld verdienen muss, die dann auf diesen Verdienst verzichten kann. Die Regel wird also sein, dass man dann halt auf diesen Elter- nurlaub verzichtet. Ich glaube, hier zeigt sich schon, dass die Regierung zu wenig Verständnis für die Bedürfnisse der Familien hat. Es wird de facto ein Zustand zemen- tiert, in dem Frauen zwischen Berufsarbeit und Familie wählen müssen und damit eben auch in Kauf nehmen, dass sie keine berufliche Karriere machen können. [...] Aus all diesen Gründen komme ich zur Überlegung, dass der einzige sinnvolle Schritt in dieser Situation der ist, dass man die Vorlage an die Regierung zurückweist und diese verpflichtet, Varianten aufzuzeigen, wie ein länge- rer Elternurlaub ermöglicht wird und in welchem Rah- men ein Elternurlaub eben auch finanziell unterstützt werden kann. Landtagsprotokolle 2003, Band I, ABGB (Abänderung; Elternurlaub, Arbeitsvertragsrecht) 1. Lesung, Votum Abg. Paul Vogt, 15. Mai 2003, Seite 
657. Elternurlaub – aber unbezahlt [...] Letztendlich befürwortete die Mehrheit der Abge- ordneten (15 zu 10 Stimmen) die Einführung eines unbezahlten Elternurlaubes und setzte damit die ent- sprechende EU-Richtlinie um. [...] Der Landtag hat sich gestern für die Mindeststandards entschieden. Im Klar- text heisst das, dass künftig Eltern bei der Geburt eines Kindes bis zur Vollendung dessen dritten Lebensjahres Anspruch auf einen dreimonatigen unbezahlten Urlaub haben. Der Arbeitnehmer ist berechtigt, den Elternur- laub in Vollzeit, Teilzeit oder stundenweise zu beziehen, allerdings muss er auf die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen. Liechtensteiner Volksblatt, 27. November 2003, Seite 12. 
Die bessere Sozialpolitik Die Umsetzung der EWR-Richtlinie zum Elternur- laub ist gestern auch im Landtag kontrovers diskutiert worden. Letztlich wurde jedoch mehrheitlich der Kurs der Regierung unterstützt, die sich lediglich für die Umset- zung der Mindestanforderungen ausgesprochen hat, um die Wirtschaft nicht zu stark zu belasten. [...] Regierungs- rat Hansjörg Frick sagte, die Regierung wolle „die Rah- menbedingungen für die Volkswirtschaft nicht durch zusätzliche Kosten belasten, wenn dies nicht unbedingt notwendig ist”. Das Streben nach maximalem Beschäfti- gungsgrad sei „die bessere Sozialpolitik”, so Frick. [...] Liechtensteiner Volksblatt, 16. Mai 2003, Seite 7. [...] Wir debattieren heute über ein Gesetz, von dem ich glaube, dass wir es nicht brauchen und viele von uns nicht wollen und vor allem die Wirtschaft wird damit keine Freude haben. Auch die Regierung scheint mit diesem Gesetz keine allzu grosse Freude zu haben. Sie hat den Mut, sich mit den von der Richtlinie geforderten Mindeststandards zu begnügen, [...] In Zukunft brauchen wir ein Unternehmertum, das, basierend auf den heu- tigen gesunden Grundlagen, durch Kreativität, durch Innovation und Risikobereitschaft weiterhin prosperiert, Arbeitsplätze schafft und diese auch langfristig erhält. Das geht aber nur mit einer stabilen, zuverlässigen und kontinuierlich einsatzbereiten Belegschaft. Dieses Gesetz schadet dieser Forderung und belastet die Wirtschaft in einer im wahrsten Sinne unnötigen Weise. Im Übrigen sollten Europa bzw. Brüssel und verschiedene National- staaten die Entwicklung ihrer eigenen Sozialgesetzge- bung und vor allem deren Folgen noch einmal gründlich hinterfragen. Hohe Arbeitslosenzahlen, daniederliegende Wirtschaft, nicht mehr finanzierbare Sozialstrukturen und eine masslose Überschuldung lasten heute schwer auf Europa. Es liegt mir fern, mich in die Angelegenhei- ten anderer Staaten einzumischen und meine Finger in deren Wunden zu legen. Ich sorge mich lediglich unter anderem um die wirtschaftliche und soziale Gesundheit dieses Staates und frage mich, ob wir unter den bekann- ten Aspekten dem Beispiel Europas blind folgen sollten. Ich meine nein. [...] Unsere blinde Hörigkeit gegenüber Brüssel scheint schon reichlich Früchte zu tragen. Ich vermisse auch einen gesunden Widerstand gegen das Brüsseler Diktat. Ich stelle Antrag auf Nichteintreten. Landtagsprotokolle 2003, Band I, ABGB (Abänderung; Elternurlaub, Arbeitsvertragsrecht) 1. Lesung, Votum Abg. Walter Hartmann, 15. Mai 2003, Seite 654 und 
655. [...] Die Umsetzung der Richtlinie in der von der Regierung vorgeschlagenen Form ist ein wichtiger Schritt in die Richtung zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und diesem ersten Schritt können weitergehende wirtschaftlich verkraftbare Schritte zur Weiterentwicklung einer familienfreundlichen Politik auch folgen. Bei einer möglichen Finanzierung eines bezahlten Elternurlaubes sind wir aber alle gefragt. Der Arbeitgeber kann es aus den oben erwähnten Gründen 
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