Volltext: Liechtenstein 1999-2008

132Die 
Initiative Nachstehend die Volksinitiative für eine Verkehrspo- litik mit Zukunft im Wortlaut: „Die Verfassung vom 5. Oktober 1921, LGBl. 1921 Nr. 15, wird wie folgt abgeändert: Art. 20 Abs. 2, 3 und 4: 2) Der Staat wendet seine besondere Sorgfalt einer den modernen Bedürfnissen entsprechenden Ausgestaltung des Verkehrswesens zu. Er verfolgt das Ziel einer auf Dau- er tragbaren Mobilität. Dabei berücksichtigt er die Anfor- derungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, der sozialen Verträglichkeit und des ökologischen Gleichge- wichts, wobei die Belastung durch den Verkehr auf ein Mass zu begrenzen ist, das für Mensch, Tier, Pflanzen und ihre Lebensräume erträglich ist. 3) Die Transitkapazität ist darauf auszurichten und soll nicht erhöht werden. 4) Der bisherige Absatz 3 von LV 20 wird neu zu Absatz 4“. Das Initiativkomitee Dem Initiativkomitee gehören an: Dorothee Laternser, Martin Batliner, Egon Matt, Helmut Müssner, Adolf Ritter, Georg Schierscher, Peter Sprenger. Liechtensteiner Vaterland, 6. November 2001, Seite 7. 
Verfassungsinitiative zum Verkehr wurde lanciert Die Volksinitiative zur Verfassungsänderung in Arti- kel 20 ist lanciert worden. Dies gab das Initiativkomitee gestern per Pressemitteilung bekannt. Heute wird das Begehren bei der Regierung zur Vorprüfung angemeldet. Die Unterschriftensammlung soll im Herbst erfolgen. [...] Damit soll „eine moderne Verkehrspolitik” erreicht werden, die anerkennt, dass das Wachstum des Verkehrs konkrete Ursachen hat und durchaus beeinflussbar ist. Durch die neue Verfassungsbestimmung wird das Ziel definiert, Verkehr verträglich abzuwickeln. Diese Grund- sätze münden in folgenden Forderungen der Initiative: a.) Die Belastungen des Verkehrs sind auf ein Mass zu begrenzen, das für Mensch, Tier und Pflanzen und ihre Lebensräume erträglich sind. b.) Liechtenstein ist vor den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs zu schützen. „Die Transitkapazität soll deshalb nicht erhöht werden”, wie das Initiativkomitee betont. [...] Liechtensteiner Volksblatt, 24. August 2001, Seite 1. Nachhaltigkeit in Verfassung aufnehmen Die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative „Verkehrspolitik mit Zukunft“ läuft seit 26. Oktober, an der gestrigen Pressekonferenz informierte das Initiativ- komitee über Zweck und Sinn der Initiative. [...] Ziel der Verfassungsinitiative ist eine auf Dauer tragbare Mobi- lität und nachhaltige Verkehrspolitik. Der besondere Schutz für Menschen, Tiere, Pflanzen und ihre Lebens- räume soll verfassungsrechtlich verankert werden. Die von der Alpenkonvention übernommene Formulierung ist für Liechtenstein schon seit 1994 geltendes Recht. In dieser Hinsicht handelt es sich also um eine Nachfüh- rung der Verfassung, wie Egon Matt informierte. Damit würde die Nachhaltigkeit erstmals in der Verfassung Aufnahme finden. Weiters zielt die Initiative darauf, die Transitkapazität auf das heutige Mass zu beschränken. „Jede Transitstrasse wird irreparabel“, warnte Martin Batliner. Deshalb gelte es, eine Ausweitung der Transitka- pazität zu verhindern. Inhaltlich entspricht die Initiative jener Vorlage, die im November-Landtag des letzten Jah- res behandelt wurde. Anlässlich dieser Sitzung fand die Vorlage nicht die für Verfassungsänderungen erforderli- che qualifizierte Mehrheit von 19 Stimmen. [...] Liechtensteiner Vaterland, 6. November 2001, Seite 1. 
Verfassungsinitative Verkehr
	        

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